Witten. Wurde der Chef sexuell übergriffig? Unter Tränen hat eine 29-Jährige vor dem Amtsgericht Witten geschildert, was ihr geschehen sein soll.
Der Betreiber (57) eines griechischen Imbisses in Witten soll eine Frau (29), die erst kurz bei ihm als Reinigungskraft beschäftigt war, sexuell bedrängt haben. Unter Tränen schilderte die Zeugin vor dem Amtsgericht Witten die Übergriffe, die sie erlebt haben will.
Die halbstündige Aussage war eine sichtlich schwere Belastung für die Frau. Doch die Tortur muss wiederholt werden. Der Verteidiger stellte einen Beweisantrag, der den Prozess vorerst ausbremst. Anfang nächsten Jahres wird das Verfahren ganz von vorne beginnen.
Zu den Vorwürfen wollte der angeklagte Imbissbetreiber keine Angaben machen. Nur so viel: „Sie werden bestritten“, erklärte sein aus Lüneburg angereister Verteidiger. Am 21. Januar vergangenen Jahres soll es laut Anklageschrift gegen 22.45 Uhr im Personalraum des Betriebes zu dem Vorfall gekommen sein.
Vorfall in Witten soll nach Feierabend geschehen sein
Zuvor habe die dort stundenweise beschäftigte Aushilfe, wie an jedem Feierabend, den Imbiss „von vorne bis hinten durchgewischt“. Sie hatte bereits ihre Jacke angezogen und wollte gehen, als sich plötzlich der Chef von hinten näherte, ihre Jacke öffnete und ihr mit der Hand an die rechte Brust fasste. So schildert es die Frau.
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Völlig geschockt sei sie gewesen. Sie habe versucht, den Mann abzuwehren und wegzuschieben. Verzweifelt hätte sie ihm ins Gewissen geredet: „Sie haben doch eine Ehefrau zu Hause und könnten vom Alter her mein Vater sein.“ Vergeblich. Der Angeklagte sei immer zudringlicher geworden. Er habe sie küssen wollen. Als sie den Kopf wegdrehte, hätte er sie in die Wange gebissen. Dort sei später ein Ekelpickel entstanden.
29-Jährige ging mit ihrer Mutter zur Polizei
Die 29-Jährige gab an, gegen einen Kinderhochstuhl gedrückt worden zu sein. Der Angeklagte habe ihr dann oberhalb der Jeans an die linke Gesäßhälfte gefasst. Es sei ihr schließlich gelungen, ihn wegzustoßen und durch den Notausgang zu flüchten. Am nächsten Tag ist sie mit ihrer Mutter zur Polizei gegangen.
Die Verhandlung wurde für ein Rechtsgespräch unterbrochen: Der Verteidiger schlug vor, darüber nachzudenken, ob das Verfahren eingestellt werden könne, wenn der Angeklagte der Zeugin einen bestimmten Geldbetrag zahle.
Die Staatsanwältin lehnte dies ab, „die Voraussetzungen dafür sind nicht gegeben“. Daraufhin beantragte der Anwalt des Angeklagten, die Akten eines alten, bereits eingestellten Ermittlungsverfahrens beizuziehen. Vielleicht könne man damit die Glaubwürdigkeit der Zeugin überprüfen.
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Richter Felix Brelinger unterbrach daraufhin die Hauptverhandlung: „Neuer Termin von Amts wegen.“ Opferanwältin Heike Tahden-Farhat (Sprockhövel): „Auch wenn meine Mandantin demnächst erneut durch die Tretmühle muss, finde ich es richtig, dass die Staatsanwältin einer Einstellung nicht zugestimmt hat.“