Witten. „Telecom“ oder „Telekom“? Bei der Verbraucherberatung in Witten häufen sich Beschwerden über einen Telefon-Anbieter. So funktioniert die Masche.
Bei der Verbraucherzentrale in Witten häufen sich derzeit die Beschwerden über den Düsseldorfer Telekommunikationsanbieter „1N Telecom“. Die Betroffenen haben mit dem Unternehmen einen Telefonvertrag abgeschlossen, obwohl sie dies gar nicht wollten. Denn viele Empfänger halten das Schreiben der Telecom mit C für Post von der Deutschen Telekom. Oft wird der Irrtum erst spät bemerkt.
Seit rund drei Wochen laufen die Telefone deshalb in den Beratungsräumen an der Bergerstraße heiß. Jeden Tag würden zudem verzweifelte Bürgerinnen und Bürger vor der Tür stehen, oft schon, bevor die Beratung überhaupt öffnet, berichtet Nadine Schröer, Leiterin der Beratungsstelle. „Die Betroffenen sind maximal verunsichert.“
Seniorinnen und Senioren werden von der Telecom angeschrieben
Auffällig sei, dass sich die Masche bislang auf Seniorinnen und Senioren konzentriere. Meist sind sie bereits jahrelang Kunden der Deutschen Telekom. Die Schreiben des Anbieters enthalten persönliche Daten wie Adresse und Telefonnummer. „Viele denken, dass es sich um ein Schreiben der Telekom handele, was nicht der Fall ist, und unterschreiben daher das Angebot“, sagt Schröer. Anstatt mit ihrer Unterschrift lediglich den Tarif zu wechseln, wechseln die Betroffenen aber den Anbieter.
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Der Verdacht liegt nahe: Nutzt das Unternehmen die Namensähnlichkeit gezielt aus, um neue Kunden zu gewinnen? Wer seinen Irrtum rechtzeitig bemerkt, kann den Vertrag binnen 14 Tage widerrufen. Der Widerruf sollte durch ein Einwurfeinschreiben nachweisbar verschickt werden, rät Verbraucherschützerin Schöers. Ist diese Frist verstrichen, wird es für die Kundinnen und Kunden deutlich schwieriger. „Deshalb beraten wir ganz individuell“, sagt Schröer. Immerhin tappen die Seniorinnen und Senioren nicht in eine Kostenfalle. Der monatliche Tarif sei kein schlechtes Angebot – weshalb viele ja auch unterschreiben. Sie sind dann aber für zwei Jahre an die „Telecom“ gebunden.
Unternehmen kennt persönliche Daten der Angeschriebenen
Offen ist, wie das Unternehmen an die Daten der Wittenerinnen und Wittener gekommen ist. „Wenn in der Vergangenheit keine Vertragsbeziehungen mit einem Anbieter bestand, ist personalisierte Werbung per Post in der Regel unzulässig“, so die 44-Jährige. Zulässig wäre sie nur, wenn die betroffenen Personen zuvor der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zweck von Direktwerbung zugestimmt hätten. „Doch die Angeschriebenen sind überrascht, woher das das Unternehmen ihre persönlichen Daten hat.“
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„Unternehmen sind dazu verpflichtet, auf Anfrage über die Herkunft der Daten Auskunft zu geben“, sagt Schröer. Und genau diese Auskunft sollten Betroffene auch einfordern, so der Rat der Expertin. Auch kann man der Nutzung seiner Daten widersprechen. Die Verbraucherzentrale stellt dazu Musterbriefe bereit. Wurden persönliche Daten unrechtmäßig genutzt, können Betroffene zudem beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit eine Beschwerde einreichen.
>>> Infoveranstaltung auf Zoom
Weil derzeit so viele Menschen betroffen sind, bieten die Verbraucherschützer nun eine kostenlose Beratung via Zoom an: Am Dienstag, 15. August, von 15 bis 17 Uhr sollen alle Fragen rund um das Schreiben der „1N Telecom“ zur Sprache kommen. Die Veranstaltung ist kostenlos, wer will, kann sich auch übers Telefon dazuschalten.
Das sind die Einwahldaten:
Meeting-ID: 882 5274 8600, Kenncode: 372637
Per Telefon: 06950502596 - Sitzungs-ID: 88252748600# - keine Teilnehmer-ID - weiter mit #, Sitzungspasswort: 372637#
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