Witten. Ein Streit unter Nachbarn in Witten ist nun Thema vor dem Landgericht. Die Aussagen einer Zeugin tragen jedoch nicht wirklich zur Aufklärung bei.

Eine gewalttätige Auseinandersetzung unter Nachbarn beschäftigte am Mittwoch das Bochumer Landgericht. Im August 2019 war es in den Abendstunden in Witten zu einer Auseinandersetzung zwischen dem 30-jährigen Angeklagten und einem damals 70-jährigen Mann gekommen.

Der Angeklagte sei aggressiv geworden und habe geschimpft, schilderte das Opfer. Seine Frau kam dazu und stellte sich dazwischen. „Dann hat der Angeklagte mich mit Anlauf umgerannt und meinem Mann einen Faustschlag ins Gesicht verpasst, sodass er wie ich auf dem Boden landete“, berichtete sie im Prozess.

Angeklagter aus Witten bestreitet die Tat

Sie selbst sei zwei Meter durch die Luft geflogen und habe sich unter anderem am Knie verletzt und habe geblutet. Kurz darauf habe der Bruder des Angeklagten noch auf ihren Mann eingetreten. Der Angeklagte, der sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten muss, bestreitet die Tat.

Die Vorsitzende Richterin machte auf zahlreiche Widersprüche in den Aussagen aufmerksam. So hatte die Zeugin erst einen anderen Angreifer als Täter benannt und sie hatte Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Dabei kannte sie ihren Nachbarn genau. Der Staatsanwalt betonte, eine gefährliche Körperverletzung liege nach aktuellem Stand nicht mehr vor.

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In erster Instanz war der Angeklagte im Mai 2021 vor dem Wittener Amtsgericht freigesprochen worden. Eine 44-jährige Zeugin, Cousine des Angeklagten, schilderte den Vorfall anders. Es habe einen verbalen Streit gegeben, dann habe das angebliche spätere Opfer auf ihrem Cousin gesessen oder gelegen.

Verletzte habe es nicht gegeben und die Frau des 70-Jährigen habe sie auch nicht gesehen. Die 58 Jahre alte Schwiegermutter des Angeklagten erzählte, sie habe von der ganzen Auseinandersetzung nichts mitbekommen. Der 60-jährige Schwiegervater berichtete, der Angeklagte habe ihm erzählt, er sei beleidigt worden und der 70-Jährige habe ihn gepackt und angegriffen. Der Prozess wird fortgesetzt. Ein unentschuldigt ausgebliebener Zeuge soll dann polizeilich zur Verhandlung vorgeführt werden.

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