Witten. Der Prozess gegen einen Wittener wegen versuchter Vergewaltigung und Körperverletzung geht auf die Zielgerade zu. Nun sprach ein Gutachter.

Im Prozess um versuchte Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung sowie eine Trunkenheitsfahrt gegen einen 23-jährigen Mann aus Witten schloss das Landgericht Bochum am Mittwoch die Beweisaufnahme.

Der Mann leide an einer dissozialen Persönlichkeitsstörung und habe eine geringe Frustrationstoleranz, erläuterte der Gutachter. Verminderte Schuldfähigkeit wegen Alkoholgenuss schloss der Mediziner aus. Die Staatsanwältin forderte vier Jahre und drei Monate Haft wegen versuchter Vergewaltigung, Körperverletzung und sexueller Belästigung sowie wegen einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Wittener werden mehrere Taten vorgeworfen

Der schwerwiegendste Anklagepunkt betraf eine körperliche Auseinandersetzung des Angeklagten mit einem Freund. Er soll den Mann am 14. August 2022 auf der Bahnhofstraße geschlagen und in einen Hauseingang geschubst haben. Als das Opfer am Boden lag, soll der Angeklagte seine Hose geöffnet und ihn aufgefordert haben, ihn zu befriedigen. Weil sich das Opfer weigerte, soll er den Mann in den Schwitzkasten genommen und ihm auf den Kopf geschlagen haben.

Diese Tat bestritt der Angeklagte. Als sexuelle Belästigung wertet die Anklage zudem eine Tat vom 29. Juli 2022 im Lutherpark, wo er eine Bekannte gegen ihren Willen berührt habe. Später am selben Tag soll er der Frau eine heftige Ohrfeige gegeben haben. Hier hatte sich der Angeklagte geständig gezeigt, wie auch bei den Fahrten mit dem Auto.

Verteidiger fordert Aufhebung des Haftbefehls

Für seinen Verteidiger handelte es sich bei der Ohrfeige gegen die Frau um Notwehr, weil sie ihn vorher massiv beschimpft und ins Gesicht gespuckt hatte. In dem Fall beantragte er Freispruch. Was die versuchte Vergewaltigung des Mannes betrifft, so habe es sich um Beleidigung auf sexueller Grundlage gehandelt. Unter dem Strich beantragte er eine Haftstrafe von höchstens drei Jahren sowie die Aufhebung des laufenden Haftbefehls.