Witten. Wegen schwerer Körperverletzung ist ein junger Wittener zu Arrest und Sozialstunden verurteilt worden. Das Motiv für die Tat bleibt im Trüben.

Bei einer Schlägerei in einem Mehrfamilienhaus in Witten hat ein 53-jähriger Mann am 11. Januar schwere Verletzungen erlitten. Wegen gefährlicher Körperverletzung drückte nun ein 21-jähriger Mann die Anklagebank vor dem Jugend-Schöffengericht in Bochum. Über das Motiv für die Gewalttat konnten die Richter trotz der fast fünfstündigen Verhandlung nichts erfahren.

Der Angeklagte habe geklingelt, sei an die Wohnungstür in der Noellestraße getreten und habe sofort mit der Faust zugeschlagen. Weitere Faustschläge folgten. Das Opfer erlitt einen Bruch der Augenhöhle und einen Sehnenabriss am kleinen Finger einer Hand. Erst als ein Nachbar zu Hilfe kam, endete die wilde Prügelei.

Opfer soll schlecht über Familie des Täters gesprochen haben

Der 21-jährige Wittener behauptete, er sei angegriffen worden und habe sich nur gewehrt. Das Opfer soll angeblich schlecht über seine Familie geredet haben. Der Sohn des 53-Jährigen war früher mit dem Angeklagten befreundet. „Der Angeklagte boxte mich ohne Vorwarnung“, schilderte das Opfer im Prozess. Er habe nicht gewusst, wer der Mann war – das sei ihm erst später klar geworden. Wegen der Verletzungen musste er im Krankenhaus operiert werden. Noch heute leide er wegen der Gewalttat unter Alpträumen.

Ob der Täter verstärkte Motorradhandschuhe mit Protektoren trug, war nicht festzustellen. Die Staatsanwältin sah aber auch so gefährliche Körperverletzung gegeben, weil der Angeklagte eine lebensgefährdende Handlung begangen habe. Sie forderte, statt des Jugendstrafrechts das Erwachsenen-Strafrecht anzuwenden und den Täter zu einem Jahr Haft auf Bewährung sowie Sozialstunden zu verurteilen.

Der Verteidiger argumentierte, sein Mandant habe in Notwehr gehandelt. Im Übrigen stehe hier Aussage gegen Aussage und es liege lediglich einfache Körperverletzung vor. Er forderte Freispruch für den 21-Jährigen. Der Angeklagte selbst bedauerte, dass die Situation eskaliert sei. Das Gericht verurteilte ihn nach Jugend-Strafrecht zu drei Wochen Dauerarrest und zur Ableistung von 100 Sozialstunden.