Witten. Ein Wittener soll seine Ex-Freundin gestalkt haben. In erster Instanz wurde er freigesprochen. Doch die Staatsanwaltschaft ging in Berufung.

Wegen Stalking drückte am Dienstag ein 55-jähriger Wittener die Anklagebank vor dem Landgericht Bochum. Er soll zwischen Oktober 2021 und Juli 2022 seiner Ex-Lebensgefährtin nachgestellt haben. Erstinstanzlich war er im Dezember 2022 vor dem Amtsgericht vom Vorwurf freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein, nun startete die erneute Verhandlung.

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Zwischen dem mutmaßlichen Täter und seinem Opfers gab es zuletzt Streit um den Umgang mit dem gemeinsamen dreijährigen Sohn. Die Frau halte sich nicht an die Vereinbarungen, bemängelte der Angeklagte. Er gab zu, häufiger mit dem Auto an der Wohnung der Ex-Partnerin vorbeigefahren zu sein. Allerdings sei er auf dem Weg zu einem Freund gewesen, der zwei Straßen weiter wohne oder er sei zum nahe liegenden Friedhof gefahren, um Blumen auf einem Grab zu gießen, erklärte er.

Ex-Partner spricht von Verfolgung seitens des Angeklagten seit 2020

Die 38-Jährige sagte hingegen aus, ihr Ex verfolge sie schon seit 2020. Sie leide seitdem unter Magenschmerzen und schaue sich immer um, wenn sie aus dem Haus gehe. Zwei Zeugen berichteten, dass der Mann öfter mit seinem Auto vorbeigefahren sei, um die Frau zu kontrollieren. Es gibt auch ein Video einer solchen Szene, die sich die Richter anschauten. Der Prozess wird fortgesetzt.

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