Witten. Der Haftbefehl gegen den Verdächtigen, der eine Frau (65) in Witten umgebracht haben soll, lautet auf Totschlag. Oder war es doch Mord?
Der Haftbefehl gegen den Mann (63), der seine um zwei Jahre ältere Partnerin umgebracht haben soll, lautet auf Totschlag. Doch jetzt prüft der Bochumer Staatsanwalt Dietrich Streßig, ob er eine Anklage wegen Mordes erhebt.
Drei Tage hatte die Frau tot in ihrer Wohnung gelegen, bis sie Rettungskräfte auf Hinweis eines Bekannten fanden. Nach den bisherigen Ermittlungen und weiteren Zeugenaussagen gehe man davon aus, dass es sich um eine Beziehungstat handele, so Streßig. Das Paar sei nicht dauerhaft zusammen gewesen.
Verdächtiger schweigt zu den Tatvorwürfen in Witten
Am Tattag wollte die Frau die Beziehung offenbar endgültig beenden. Wenn sich daraus das maßgebliche Motiv ableiten lässt, will der Staatsanwalt prüfen, ob womöglich niedere Beweggründe vorliegen. Sie könnten wiederum eine Anklage wegen Mordes rechtfertigen. Die Frau wurde erwürgt.
Der Verdächtige schweigt bislang zu den Vorwürfen. Er hatte sich zwar widerstandslos festnehmen lassen, aber gegenüber der Polizei keine Aussagen gemacht. Aktuell laufen noch weitere psychologische Untersuchungen des Mannes. Bei der abschließenden Bewertung des Falles müsse man berücksichtigen, so Staatsanwalt Dietrich Streßig, dass der 63-Jährige schon länger in einer psychiatrischen Einrichtung in Warstein gelebt habe.
Staatsanwalt richtet Augenmerk auf das Fluchtauto
Ein besonderes Augenmerk richtet der Anklagevertreter auch auf die Umstände der Flucht. Der Verdächtige habe sich den schwarzen Audi A6 genommen, der dem Opfer gehörte. Hier sei zu klären, ob Habgier eine Rolle gespielt haben könnte. Damit wäre ein weiteres Argument gegeben, das für Mord sprechen würde. Sollte der Mann auch deswegen verurteilt werden, droht ihm lebenslange Haft. Das Strafmaß für Totschlag liegt zwischen fünf und 15 Jahren.
Gerüchte, wonach der Mann schon einschlägig vorbestraft sei, widersprach Streßig. Es liege nur eine einzige Vorstrafe vor, die für dieses Verfahren aber zu vernachlässigen sei. Der Staatsanwalt will bis Ende Januar Anklage erheben. Der Prozess beginne dann wahrscheinlich Ende März/Anfang April.