Witten. Ein Wittener hat bei einem Discounter Lebensmittel geklaut. Dafür muss er nun drei Monate in Haft. Darum fiel das Urteil so streng aus.
Diebstahl geringwertiger Sachen warf der Staatsanwalt einem 53-jährigen Mann aus Witten vor, der sich am Donnerstag vor dem Landgericht Bochum verantworten musste. Er hatte, wie er zugab, im Februar bei einem Discounter Lebensmittel für 17,60 Euro mitgehen lassen. Der betäubungsmittelabhängige Angeklagte war in erster Instanz vom Amtsgericht Witten zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden.
Eine harte Strafe, wie die Berufungskammer des Landgerichts meinte. Allerdings scheide mit Blick auf die zahlreichen einschlägigen Vorstrafen und weil er die Tat unter laufender Bewährung beging die Verhängung einer Bewährungsstrafe aus. Darauf aber zielte die Berufung, wie der Verteidiger erläuterte. Sein Mandant sei jetzt seit zweieinhalb Monaten clean. „Ich konsumiere weder Cannabis, noch Amphetamine“, betonte der Mann.
Angeklagter hatte keinen Drogenentzug gemacht
Das Amtsgericht hatte ihm auch die Weisung erteilt, eine Drogen-Entzugstherapie aufzunehmen. Doch der Angeklagte kümmerte sich nicht darum. Der Arbeitslose erklärte, er leide unter ernsten Nierenproblemen und das habe für ihn Vorrang. Ebenso wenig kümmerte er sich um den Kontakt zu seinem Bewährungshelfer.
Der Verteidiger beantragte für seinen Mandanten zwei Monate Haft auf Bewährung, der Staatsanwalt forderte vier Monate ohne Bewährung. Die Richter verurteilten den Mann zu drei Monaten Haft ohne Bewährung. Allerdings hat der Angeklagte die Möglichkeit, erst eine Drogentherapie wahrzunehmen.