Witten. Mehrfach vorbestraft ist ein Betrüger aus Witten. Dennoch hoffte er, in der Berufung eine Bewährungsstrafe rausschlagen zu können. Mit Erfolg?

Spielsucht ist der Grund, warum sich ein 36-jähriger Mann aus Witten am Dienstag wegen Betruges vor dem Landgericht Bochum verantworten musste. Er gab zu, im Juni 2021 ein Handy im Internet zum Kauf angeboten zu haben. Der Käufer zahlte 205 Euro, erhielt allerdings nie die versprochene Ware. Erstinstanzlich war der Wittener deshalb zu vier Monaten Haft verurteilt worden. Nun ging er in Berufung.

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Wittener ist spielsüchtig und einschlägig vorbestraft

„Ich war spielsüchtig, spielte Online-Poker“, erklärte der Angeklagte den Richtern. Ihm gehe es darum, eine Bewährungsstrafe zu erhalten, betonte der Mann. Aktuell habe er wieder eine Arbeit und kümmere sich um eine Therapie zur Bekämpfung der Spielsucht. Allerdings: Negativ fallen zahlreiche einschlägige Vorstrafen ins Gewicht, außerdem ist der Mann Bewährungsversager.

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Die Richter machten ihm daher klar, dass die Berufung wenig Aussicht auf Erfolg habe. Außerdem habe er doch die Chance auf offenen Vollzug. Angesichts dieser Hinweise nahm der Angeklagte seine Berufung zurück und akzeptierte das ursprüngliche Urteil.