Witten. Ein Wittener ist nach einer Hochzeit betrunken am Steuer erwischt worden. Eine Strafe erhielt er bereits, jetzt kam es wieder zur Verhandlung.
Wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und einem Verstoß gegen das Waffengesetz musste sich am Montag ein 42-jähriger Mann aus Witten vor dem Landgericht Bochum verantworten. In erster Instanz war er wegen der Alkoholfahrt im September 2021 und weil er ein Springmesser bei sich führte zu 500 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Außerdem war sein Führerschein eingezogen worden.
Wittener hat 1,8 Promille im Blut
Der Angeklagte kam von einer Hochzeitsfeier und hatte getrunken. Die Blutprobe ergab 1,8 Promille. Da der Amtsrichter damals aber vergaß, eine Sperrfrist für die Rückgabe der Fahrerlaubnis festzusetzen, kam es jetzt zur Berufungsverhandlung.
Das Gericht hielt angesichts des bisher bereits ein Jahr einbehaltenen Führerscheins die gesetzliche Mindest-Sperrfrist von drei Monaten für ausreichend. Somit kann der bislang gänzlich unbestrafte Mann zum Jahresende hin seinen Führerschein zurückerhalten. Alle Seiten stimmten dem Urteil zu, das damit rechtskräftig ist.