Witten. Ein Mann aus Witten muss sich vor Gericht unter anderem wegen Körperverletzung verantworten. Ein Gutachten macht die Situation nicht leichter.

Im Prozess gegen einen 43-jährigen Mann aus Witten, dem die Einweisung in einer geschlossene Klinik droht, äußerte sich am Mittwoch die Gutachterin. Angeklagt ist der Mann wegen schweren Raubes, Körperverletzung, räuberischer Erpressung, Bedrohung, Diebstahl und Beleidigung.

Bisher war man davon ausgegangen, dass der Angeklagte bei allen Taten vermindert schuldfähig gewesen sei und unter Schizophrenie leide. Die Ärztin allerdings sah das anders. Sie erkannte keine Psychose, aber eine drogenindizierte psychosenahe Erkrankung. Die Zurechnungsfähigkeit des Mannes sei bei den Taten nicht aufgehoben gewesen. Die Suchterkrankung wegen Alkohol, Cannabis und Amphetaminkonsum müsse behandelt werden. Sie schlug eine mindestens einjährige Langzeittherapie in einer geschlossenen Klinik vor.

Mann aus Witten soll in Vereinsheim randaliert haben

Der Mann sei nicht primär gewalttätig, gerate aber schon bei geringen Alkohol- oder Drogenmengen in einen aggressiven Ausnahmezustand. Der Angeklagte soll zwischen November 2021 und Januar 2022 unter anderem in einem Vereinsheim randaliert und gegenüber mehreren Personen erklärt haben, dass er sie umbringen wolle. Einer Frau riss er laut Anklage auf der Bahnhofstraße den Gehstock weg, sodass sie stürzte.

In einem Geschäft soll er einen Verkäufer mit einer Glaskugel bedroht haben. Als Polizisten ihn festnahmen, soll der Mann sie beleidigt haben. Ein anderer Gutachter hatte dem Mann eine paranoid halluzinatorische Schizophrenie bescheinigt, wonach er bei allen Taten vermindert schuldfähig war. Die Staatsanwaltschaft hält den Mann, der jetzt in einer Klinik untergebracht ist, für die Allgemeinheit für gefährlich. Während es bislang nach einer Einweisung des Angeklagten aussah, muss nun geprüft werden, ob ein Strafverfahren stattfinden muss. Die Staatsanwältin regte am Mittwoch die Einholung eines weiteren Gutachtens an.