Witten. Erst Anfang 2022 entschied der Rat eine Sondernutzungsgebühr für E-Scooter in Witten, nun wird diese für zwei Jahre ausgesetzt. Warum?
Die Alternativen zum eigenen Auto sollen in Witten günstiger werden. Wer also gewerblich Fahrräder, E-Bikes, E-Scooter und (E-)Carsharing-Fahrzeuge anbietet, soll für die benötigte öffentliche Stellfläche zukünftig keine Sondernutzungsgebühren mehr bezahlen müssen.
Das hat der Verwaltungsvorstand entschieden. Dem Plan muss nun noch der Rat der Stadt Witten zustimmen. Damit greifen der Bürgermeister und die drei Dezernenten ein akutes Problem auf: Die beiden Anbieter der E-Scooter in Witten waren kurz davor, sich aus der Stadt zurückzuziehen. So hohe Gebühren wie hier müssten sie nirgendwo sonst zahlen, lautete ihr Argument. Die Gebühr für Witten war 30 Mal so hoch wie in der Landeshauptstadt Düsseldorf. Erst zum Jahresanfang 2022 hatte die Stadt nach einem Ratsentschluss Gebühren von den Anbietern verlangt.
Zwei Jahre Testphase
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Bisher müssen gewerbliche Anbieter je Fahrzeug und Tag feste Gebühren bezahlen. Diese liegen in der Innenstadt zwischen 0,80 Euro je Fahrrad und 4,05 Euro je (E-)Scooter. Außerhalb des Zentrums sind die Gebühren geringer. Die Senkung auf Null soll zunächst für zwei Jahre gelten. Dann wird geprüft, ob Anpassungen nötig sind.
Um die Belastungen durch Lärm, Abgase, Kohlendioxid und viele weitere Folgen des Pkw-Verkehrs zu reduzieren, arbeitet die Stadt Witten derzeit an einer Verkehrswende. Ein wichtiger Faktor ist es, die Alternativen zum eigenen Auto attraktiv zu machen, um das Umsteigen zu erleichtern, begründet der Verwaltungsvorstand die Entscheidung. Die gestrichenen Gebühren sollen für Anbieter und in der Folge für die Nutzer zusätzliche Anreize schaffen.