Witten. Nach einem Urteil sind die Abwassergebühren in NRW-Städten zu hoch. Die WBG-Fraktion in Witten hat jetzt viele Fragen an den Bürgermeister.

Viele Städte haben nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts zu hohe Abwassergebühren abkassiert. Die WBG-Fraktion legt nun einen ausführlichen Fragekatalog vor, was das jetzt für die Bürger in Witten bedeutet.

WBG-Fraktion will Angaben zur Berechnung in Witten

In dem Musterverfahren waren die Richter zu dem Schluss gelangt, dass die Bürger in der beklagten Stadt Oer-Erkenschwick 18 Prozent zu viel gezahlt haben. Unter die Lupe genommen hatte das Gericht Daten aus dem Jahr 2017.

Die Stadt Witten soll nun die Grundlagen für ihre Berechnung darlegen, fordert die WBG in einem Schreiben an Bürgermeister. Dabei geht es besonders um Zinsen und Abschreibungen, die in die Kalkulation eingeflossen sind. Oer-Erkenschwick hat laut Gericht zu hohe Werte zugrunde gelegt – mit dem Ergebnis, dass das gesamte Gebührenaufkommen die Kosten überschritten habe.

Darüberhinaus will die WBG wissen, ob die Gebührenbescheide vergangener Jahre aufgehoben werden und die Bürger Rückzahlungen erhalten. Solche Erstattungen sind nach Aussage von Vize-Fraktionschef Hans-Peter Müller geboten. Denn im umgekehrten Fall habe die Stadt auch das Recht, Nachforderungen zu erheben – und das über einen Zeitraum von vier Jahren.

Stadt soll Bürgern Geld zurückzahlen

Ferner hakt die WBG nach, wie es die Stadt mit Widersprüchen hält. Laut Gesetz haben die Bürger vier Wochen nach Erhalt des Gebührenbescheides Zeit, diesen anzufechten. In Witten werden die Briefe in der Regel zu Jahresbeginn verschickt. Was aber passiert mit jenen, die diese Frist versäumt haben, fragt Müller. Zudem werde sicherlich auch mancher Gebührenzahler das Urteil zum Anlass für einen Widerspruch nehmen.

Von den Antworten der Stadt will die WBG ihr weiteres Vorgehen abhängig machen. Man hoffe darauf, dass die Verwaltung im Sinne der Bürger entscheide, so der Kommunalpolitiker. Sicherlich würden Rückzahlungen die Stadtkasse mit mehreren Millionen Euro belasten. Doch wenn die Stadt Geld bekommen habe, das ihr nicht zustehe, müsse man es den Bürgern zurückgeben.

Kämmerer Matthias Kleinschmidt hatte vor wenigen Tagen angekündigt, dass er die schriftliche Urteilsbegründung abwarten wolle. Dann komme die Gebührenordnung auf den Prüfstand. Nach jetzigem Stand würden in Witten die Gebühren aber längst nicht um 18 Prozent zu hoch sein. Die Quote liege niedriger.

Nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes in NRW aus 2021 zahlt ein Vier-Personen-Musterhaushalt in Witten im Jahr 818,70 Euro an Abwassergebühr. Das sind rund 92 Euro mehr der Durchschnitt der Haushalte in Nordrhein-Westfalen zahlt.