Witten. Ein Wittener ist für die Vergewaltigung seiner Ex-Freundin verurteilt worden. In der Berufung will er nun seine Unschuld beweisen.
Erneut steht ein Wittener wegen Vergewaltigung vor Gericht. Im Berufungsprozess vor dem Landgericht Bochum will der 31-Jährige seine Unschuld beweisen. In erster Instanz hatte ihn das Schöffengericht Witten zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Opfer der Tat soll seine damals 20 Jahre alte Freundin sein.
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Der Mann soll der jungen Frau am 16. April 2020 in der Wohnung eines Freundes ein Kissen aufs Gesicht gedrückt, ihren Kopf gegen die Wand geschlagen und sie dann vergewaltigt haben. Vorher habe er seine Freundin angeblich daran gehindert, die Wohnung zu verlassen. Verurteilt worden war der Mann auch wegen Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung und Nötigung.
Gutachterin spricht von dissozialer Persönlichkeitsstörung
Eine Gutachterin betonte am Dienstag vor Gericht, der Angeklagte leide unter einer dissozialen Persönlichkeitsstörung. Er manipuliere und instrumentalisiere Menschen und sei wenig emphatisch. Er leide aber unter keiner schwerwiegenden krankhaften seelischen Störung. Zwischen Recht und Unrecht könne er genau unterscheiden. Der Mann war als Vierjähriger in Obhut genommen worden und wuchs in Pflegefamilien auf. Als 16-Jähriger wurde er erstmals begutachtet. Damals sei von Missbrauch die Rede gewesen – als Opfer wie auch als Täter, erläuterte die 67-jährige Ärztin.
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Der Angeklagte beendete die Schule mit der Fachoberschulreife, begann eine Lehre und brach sie ab. Anschließend folgten nur Gelegenheitsjobs. Er lebte von Hartz 4, verlor mehrmals seine Wohnung. Beziehungen scheiterten und er häufte Schulden an. Der Mann ist Vater einer sechsjährigen Tochter. Er selbst bestreitet die Vorwürfe seiner Ex-Freundin vehement.
Ermittler sprechen von Kontrollzwang des Angeklagten
Nach Aussagen der beteiligten Ermittler leide der Mann an einem Kontrollzwang. Er habe seine Freundin von sich abhängig gemacht und isoliert. Die Aussagen des Opfers werteten die Polizeibeamten als glaubwürdig. Und das, obwohl die junge Frau, die lernbehindert ist und in einer betreuten Wohngruppe lebt, ihren damaligen Freund mehrfach angezeigt und die Anzeigen dann wieder zurückgezogen hatte.
Der Wittener sieht die Beziehung zu der 20-Jährigen ganz anders. Er habe sie geliebt und sogar heiraten wollen. Doch seine Ex-Freundin habe immer wieder gelogen. Das Wittener Schöffengericht verurteilte den Mann im Oktober 2021. Die Richter waren überzeugt, dass das stimmte, was das Opfer sagte. Dass die junge Frau ihre Aussage später zurücknahm, gehe auf die Beeinflussung durch den Angeklagten zurück, hieß es damals. Der Prozess wird fortgesetzt.