Witten. Ein junges Paar aus Witten hat eine Rentnerin um deren Ersparnisse von über 10.000 Euro gebracht. Jetzt landete der Fall vor dem Amtsgericht.
Ein junges Paar hat eine Rentnerin (80) über Jahre abgezockt und brachte sie um alle ihre Ersparnisse. Auf insgesamt 10.080 Euro beläuft sich der finanzielle Schaden, den ergaunerten Schmuck noch nicht eingerechnet. Jetzt landete der Fall vor dem Amtsgericht.
Seniorin wollte dem arbeitslosen Paar aus Witten helfen
Die Seniorin kannte die Angeklagte schon als diese noch ein Kind war. Die 33-Jährige nannte sie „Tante“ oder auch „Oma“. Noch enger wurde das Verhältnis, als die Wittenerin vorübergehend für einen Pflegedienst tätig war und das Betrugsopfer betreute. Noch vor der Pandemie verloren die Angeklagte und ihr Lebensgefährte (27) dann allerdings ihre Jobs. Er war zuvor in der Gastronomie tätig. „Ich mochte beide so sehr und ich helfe gerne“, sagte die Rentnerin vor Gericht. Vertraut habe sie den Angeklagten ohnehin. Als dann das Paar um Geld für eine neue Küche bat, willigte die Seniorin ein. Zugleich jubelten die Beschuldigten ihr ein Schreiben unter, in dem sie zwar vorgaben, das Geld in Raten zurückzuzahlen, ohne aber Datum oder Beträge zu nennen.
Nachdem die Rentnerin eine erste Summe von 2500 Euro überwiesen hatte, gaukelten die Beschuldigten der Frau vor, sie bräuchten Geld für ein Gerichtsverfahren und ließen sich immer weitere Gründe einfallen, damit die Seniorin nächste Beträge bereitstellte. Schließlich löste die Rentnerin, die 40 Jahre als Schneiderin gearbeitet hat, sogar ihren Bausparvertrag auf und senkte ihre Lebensversicherung ab. Am Ende sprang noch ihr Enkel in die Bresche, als sie ihre Miete nicht mehr zahlen konnte.
Richterin spricht von einer „schäbigen Tat“
Zu dem Zeitpunkt hatte sie dem Paar schon ihren gesamten Schmuck überlassen, den die Angeklagten in einem Bochumer Pfandleihhaus zu Geld machten. 1200 Euro bekamen sie angeblich dafür und „einen kleinen Betrag“ hätten sie davon der Seniorin gegeben. Ob es nun 200 Euro waren, den das Opfer bekam oder auch weniger, der Verlust des Schmucks schmerzt sie besonders. „Daran hängen so viele Erinnerungen“.
Das Gericht verurteilte die Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung von einem Jahr und acht Monaten, den Lebensgefährten zu zwei Jahren auf Bewährung. Der 27-Jährige ist schon vier Mal wegen Betrugs und Unterschlagung vorbestraft. Das Paar gab vor, die Taten zu bereuen. „Wir sind auf dumme Gedanken gekommen“, sagte der Beschuldigte. Richterin Barbara Monstadt sprach von einer „schäbigen Tat. Die Angeklagten haben die Schwächste aus ihrem Umfeld und die Gutmütigkeit ausgenutzt“. Beide Beschuldigten sind mit dem Urteil verpflichtet, das Geld zurückzuzahlen, jeder muss pro Monat mindestens 50 Euro überweisen, wenn möglich auch mehr. Die Angeklagten meinten, in Kürze wieder einen festen Job zu haben.
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