Witten. Im Prozess um millionenschwere Steuerhinterziehung in Witten und anderen Städten wird bald das Urteil gefällt. Es bleibt nicht bei Haftstrafen.
Im Prozess um Steuerhinterziehung im großen Stil, die teils auch Witten betraf, hat die Staatsanwältin nun ihr Plädoyer gehalten. Die beiden 48 und 50 Jahre alten Angeklagten hatten Geständnisse abgelegt und einen Deal abgeschlossen. Im Gegenzug drohten ihnen maximal drei Jahre und drei Monate bzw. zwei Jahre Haft, hatten die Richter am Bochumer Landgericht zuvor klargemacht.
Genau so lautete schließlich die Strafforderung: drei Jahre und drei Monate Haft bzw. zwei Jahre Haft auf Bewährung. Die beiden Angeklagten hatten dafür gesorgt, dass Kioskbesitzer – unter anderem in Witten – ihre Waren schwarz einkaufen konnten. Die Männer hatten über verschiedene Firmen Scheinrechnungen erstellt, um so genannte Vorsteuererstattungsbeträge zu ergaunern. Zwischen 2012 und 2016 sollten sie laut Anklage Steuern in Höhe von zehn Millionen Euro hinterzogen haben.
Staatsanwältin fordert außerdem Geldbußen
Durch fingierte Lieferungen ins Ausland sollen steuerpflichtige Umsätze im Inland, also Schwarzgeschäfte, verschleiert worden sein. Die Staatsanwältin bezifferte den Steuerschaden am Dienstag auf vier Millionen bzw. 2,6 Millionen Euro. Der Vorwurf der Einkommens- und Gewerbesteuerverkürzung wurde eingestellt. Es blieb bei Hinterziehung von Umsatzsteuern.
Der 50-jährige Angeklagte kassierte Provisionen. Von ihm sollen 845.000 Euro als Wertersatz eingezogen werden, forderte die Staatsanwältin. Für den 48-jährigen Komplizen beantragte sie die Zahlung einer Geldbuße von 3000 Euro. Das Gericht will am kommenden Freitag (29.4.) das Urteil verkünden.