Witten/EN-Kreis. 151 Tierschutzfälle hat das Veterinäramt des Kreises, das auch für Witten zuständig ist, im vergangenen Jahr bearbeitet. Das ist die Bilanz.
151 Tierschutzfälle mussten die Tierärzte des Veterinäramts im EN-Kreis im Jahr 2021 bearbeiten. Das Ergebnis: Elf Haltern wurden insgesamt 83 Tiere entzogen – darunter 42 Hunde, zehn Katzen, vierzehn Schafe oder Ziegen, elf Pferde, fünf Kaninchen und eine Königspython. In den meisten Fällen wurde anschließend ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen.
Amtstierärztin Dr. Bettina Buck appelliert an die Bevölkerung, die Augen offen zu halten: „Wer beobachtet, dass Tiere vernachlässigt oder nicht artgerecht gehalten werden, kann und sollte dies bei uns anzeigen.“ Eine schlechte Haltung liege beispielsweise dann vor, wenn Tiere nicht genug Futter bekommen, ihr Fell dauerhaft stark verfilzt ist oder Verletzungen nicht behandelt werden.
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Wittener können sicher sein, dass Hinweise ernst genommen werden
Allerdings: Nicht gegen alles, was auf den ersten Blick problematisch wirke, könne man auch rechtlich vorgehen. Wenn jemand etwa das Fell seines Pudels rosa färbt und ihn im Hunde-Buggy spazieren fährt, ist das laut Buck zwar fragwürdig, aber nicht strafbar.
Bei kleineren bis mittleren Verstößen gegen das Tierschutzgesetz werden Bußgelder festgesetzt. Stellt das Veterinäramt Mängel fest, müssen diese in einer bestimmten Frist abgestellt werden – sonst drohen Zwangsgelder oder die sogenannte „Ersatzvornahme“, bei der sich das Veterinäramt oder von ihm Beauftragte zeitweise um die Tiere kümmern. Kommt es zu schweren oder dauerhaften Verstößen oder besteht unmittelbare Gefahr, nimmt das Veterinäramt die Tiere im Sofortvollzug weg.
Online-Formular für Verdachtsfälle
Aus Datenschutzgründen darf das Veterinäramt in der Regel keine Informationen zu Überprüfungen bekannt geben, auch nicht dem Beschwerdeführer. Dennoch könnten sich die Bürgerinnen und Bürger sicher sein, dass ihre Hinweise ernst genommen werden, versichert Buck: „Wir gehen jeder einzelnen Tierschutzbeschwerde nach.“
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Für Verdachtsfälle ist das Veterinäramt telefonisch und schriftlich erreichbar. Ein entsprechendes Online-Formular findet sich auf der Webseite der Kreisverwaltung unter dem Suchbegriff „Tierschutzbeschwerde“.