Witten. Die Stallpflicht für Hühner und Hausgeflügel in Witten ist beendet. Warum sich das Veterinäramt des EN-Kreises zu dem Schritt entschlossen hat.

Mit dem heutigen Donnerstag, 3. März, hat das Veterinäramt des EN-Kreises die Stallpflicht für Hühner und Hausgeflügel in Witten aufgehoben. Die Tiere dürfen wieder in den vollständigen Freilauf zurück. Die Verordnung galt wegen der Geflügelpest seit Ende Januar. Untersuchungen haben aber jetzt keinen Hinweis mehr auf einen erneuten Ausbruch der Krankheit ergeben, so der Kreis.

Geflügelpest in einem Dortmunder Bestand

In Dortmund war die hochansteckende Geflügelpest in einer privaten Auffangstation nachgewiesen worden. Teile von Witten und Herdecke lagen in dem zehn Kilometer Radius um den betroffenen Betrieb und gehörten zur „Sperrzone“. Dort galt in den vergangenen Wochen die sogenannte Aufstallpflicht. Betroffen waren konventionelle Höfe und Biobetriebe sowie private Hausgeflügel-Bestände, darunter war auch der Trantenrother Hof im Stadtteil Heven.