Witten. Auch Witten macht sich ab Freitag (4.3.) wieder lockerer. Über die neuen Regeln werden sich vor allem Ungeimpfte freuen, aber auch Tanzwütige.

In NRW und damit auch im Ennepe-Ruhr-Kreis und in Witten gilt ab Freitag (4.3.) eine veränderte Corona-Schutzverordnung. Das heißt im Klartext: Es gibt weitere Lockerungen – vor allem für Ungeimpfte sowie Kinder und Jugendliche.

Die neue Verordnung öffnet auch Ungeimpften wieder die Türen zu gastronomischen Einrichtungen, touristischen Übernachtungsangeboten, Kultureinrichtungen und -veranstaltungen sowie für den Sport im öffentlichen Raum – im Innen- und Außenbereich. Auch der Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauer ist für diese Gruppe nun wieder möglich. Hier gilt also die 3G-Regel: Getestete, Genesene und Ungeimpfte mit einem gültigen negativen Testergebnis haben Zugang.

Für Kinder und Jugendliche fallen alle Zugangsbeschränkungen weg

Gefeiert und getanzt werden darf ab Freitag wieder in Clubs und Diskotheken – dort gilt aber ohne Ausnahme die 2G-plus Regel. Teilnehmen können aufgrund der erhöhten Übertragungsrisiken nur immunisierte Personen, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen. Diese Vorgabe gilt auch für diejenigen, die über eine Auffrischungsimpfung verfügen oder einen frischen Genesenenstatus haben.

Ohne Testnachweis darf diese Personengruppe hingegen an Volksfesten und vergleichbaren Freizeitveranstaltungen sowie an privaten Feiern mit Tanz wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern teilnehmen. Für alle anderen gilt dort die 2G-plus Regel, also Immunisierung plus Test.

Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre fallen alle Zugangsbeschränkungen – also 2G-plus und 3G – weg. Damit ist es ihnen ohne Nachweispflichten möglich, an allen Veranstaltungen und Angeboten teilzunehmen.

Größe des Veranstaltungsortes entscheidend

Für die erlaubten Zuschauerkapazitäten bei Veranstaltungen macht die neue Verordnung sehr differenzierte Angaben. Zu berücksichtigen sind dabei unter anderem die Punkte, ob bis oder mehr als 1.000 Besucher anwesend sind, wie groß die „Normalkapazität“ des Veranstaltungsortes ist und ob die Veranstaltung in Innenräumen oder im Freien stattfindet. Als Höchstwerte werden 1.000, 6.000 und 25.000 Zuschauer genannt.

Grundlage für die weiteren Lockerungen seien die sinkenden Inzidenzen und der Rückgang von Covid-Patienten in den Krankenhäusern, so die Kreisverwaltung. Die neuen Vorgaben gelten zunächst bis zum 19. März. Um das Infektionsgeschehen weiterhin so zu begrenzen, dass kritische Infrastrukturbereiche und die medizinische Versorgungsstruktur nicht gefährdet werden, bleiben Maskenpflicht, Abstandsgebot und Hygieneregeln bestehen.

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Landrat Olaf Schade schließt sich der Einschätzung von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann an. „Wir machen einen weiteren großen Schritt Richtung Normalität. Gastronomen, Clubbetreiber und Veranstalter können wieder deutlich besser planen.“ Nicht ungehört bleiben sollte aber auch ihr gemeinsamer Appell: „Lassen Sie sich impfen!“. Denn, so Schade, „zur Wahrheit gehört auch: So wie die Beschränkungen für Ungeimpfte jetzt als letztes fallen, werden sie als erstes wieder eingeführt werden müssen, falls sich das Infektionsgeschehen wieder kritisch entwickeln sollte.“