Witten. Wegen der in Dortmund nachgewiesenen Vogelgrippe gilt auch für manche Wittener Geflügelbetriebe Stallpflicht. Was das für Tiere und Halter heißt.

Eigentlich haben die 350 Hühner auf dem Trantenrother Hof unter freiem Himmel reichlich Auslauf. Doch damit hat es vorerst ein Ende. Die Tiere müssen wegen der Vogelgrippe im Stall bleiben. Auch auf weiteren Höfen hat das Federvieh Hausarrest.

Enges Beieinander kann zu Attacken der Hühner untereinander führen

Für Geflügelhalter Bert Schulze-Poll, Betreiber des Biohofes in Heven, war es eine Hiobsbotschaft. Das Veterinäramt des EN-Kreises hat die Stallpflicht bis auf Weiteres für Teile von Witten und Herdecke verordnet. Untersuchungen von Wildvögeln einer Dortmunder Auffangstation hatten den Nachweis der hoch ansteckenden Vogelgrippe erbracht. Und sein Hof liegt in der „Sperrzone“, die um den betroffenen Betrieb in Dortmund gezogen wurde.

„Wir haben nun erheblich mehr Arbeit“ sagt der Landwirt. Jedem Huhn stehe nur noch ein Sechstel Quadratmeter im Stall statt sechs Quadratmeter im Freien zur Verfügung. „Daran müssen sich die Tiere auch erst einmal gewöhnen.“ Wenn aber die Hühner eng beieinander seien, berge das die Gefahr, dass sie sich gegenseitig Federn ausrupfen. Den Tieren werde es im Stall schlichtweg langweilig. „Das kann auch zu Reibereien und Attacken untereinander führen“, so Schulze-Poll.

Um Abhilfe zu schaffen, könne er Stroh auslegen oder auch das Futter, beispielsweise Weizen, verteilen, damit die Hühner beschäftigt sind. „Das heißt aber für die Mitarbeiter, sich stärker um die Tiere zu kümmern und häufiger als ohnehin schon nach dem Rechten zu sehen.“ Zudem müsse man auch den Stall oft und regelmäßig reinigen. „Die Hühnereier sollen möglichst sauber sein und eben nicht verdreckt.“

Experte richtet dringenden Appell an private Züchter

In den Ställen des Trantenrother Hofes haben die Hühner weniger Platz als im freien Außengelände.
In den Ställen des Trantenrother Hofes haben die Hühner weniger Platz als im freien Außengelände. © FUNKE Foto Services | Jürgen Theobald

Der 52-Jährige verkauft Erzeugnisse des Betriebs direkt im eigenen Hofladen. Die Kunden zeigten Verständnis dafür, dass die Hühner derzeit nicht draußen sein dürfen. Schulze-Poll: „Ich kann es nun mal auch nicht ändern und möchte verhindern, dass es unseren Betrieb trifft oder sich die Krankheit weiter ausbreitet.“ Für einen Biobauernhof sei Freilandhaltung eigentlich eine Selbstverständlichkeit, doch im Moment müsse man eine Pause einlegen.

Um in Zukunft für Zeiten der Stallpflicht besser gewappnet zu sein, will der Wittener ein früheres Gewächshaus umbauen. „Dadurch entsteht mehr überdachte Fläche.“

Der Wittener gehört zu 309 Geflügelhaltern im EN-Kreis, die die aktuellen Vorgaben befolgen müssen. Neben landwirtschaftlichen Betrieben sind auch eine Reihe von Privatleuten darunter. Vor allem an die Hobbyzüchter richtet Heinrich Bußmann vom Geflügelwirtschaftsverband NRW den dringenden Appell, bei der Stallpflicht nicht nachlässig zu sein. „Manche Leute schenken der Regel viel zu wenig Beachtung.“ Dabei könne „die Vogelgrippe in allen Beständen zuschlagen und sich auch von dort weiter ausbreiten.“

Betriebe, die Hühnereier mit der Kennzeichnung „Freilandhaltung“ in den Handel geben, können dies trotz Stallpflicht noch vier Monate so handhaben. Der Gesetzgeber habe diesen Zeitraum für solche Ausnahmesituationen eingeräumt.