Witten. Nach einem Urteil wegen Körperverletzung hat ein Wittener Berufung eingelegt. Das Problem: Gegen ihn läuft jetzt schon das nächste Verfahren.
Ein 23-jähriger Wittener musste sich wegen Körperverletzung am Montag (24.1.) erneut vor dem Landgericht Bochum verantworten. Weil er im Juni 2020 seine Freundin bei einem Streit geschlagen und verletzt hatte, war er im Mai 2021 vom Schöffengericht Witten zu einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Bei der Tat stand er unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Der Mann war bereits vorbestraft.
Richterin rät Wittener, Berufung zurückzuziehen
Im Berufungsverfahren ging es nun um eine mögliche Bewährung. Allerdings machten die Richter dem Angeklagten dafür keine Hoffnung. Schließlich läuft schon wieder ein neues Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen angeblicher Bedrohung. Die Vorsitzende Richterin riet ihm und seinem Verteidiger, die Berufung zurückzuziehen.
Der Staatsanwalt sagte im Gegenzug zu, das neue Strafverfahren einzustellen. Außerdem sei es nach dem Grundsatz „Therapie statt Strafe“ möglich, eine Entzugstherapie zu machen beziehungsweise die Strafe im offenen Vollzug abzuleisten. Denn der Angeklagte hat Aussicht, bald eine Arbeitsstelle anzutreten. Nach einer Beratung mit seinem Anwalt zog der Mann die Berufung zurück. Damit ist die ursprünglich verhängte Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten rechtskräftig.