Witten. Ein Mann aus Witten hat gegen seine Bewährungsstrafe Berufung eingelegt. Blöd nur: Er selbst fehlte bei dem Verhandlungstermin unentschuldigt.
Wegen besonders schweren Diebstahls war ein 42-jähriger Wittener im Oktober 2021 vor dem Amtsgericht Witten zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Richter sahen ihn überführt an, 31 Parfümflaschen in einem Drogeriemarkt gestohlen zu haben. Gegen das Urteil legte der Mann Berufung ein.
Wittener bleibt Gerichtstermin fern
Darüber wollte das Landgericht Bochum am Freitag eigentlich beraten. Allerdings zog es der Angeklagte vor, unentschuldigt fernzubleiben. Somit verwarfen die Richter seine Berufung. Damit bleibt es bei der Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. (boro)