Witten. Ab sofort dürfen im EN-Kreis mit Witten 45 neue Jäger auf Beutejagd gehen. Was muss man für die Prüfung zum Schein denn alles wissen?

Im Ennepe-Ruhr-Kreis haben im vergangenen Jahr 45 Personen die Jagdprüfung bestanden und sich so ihren Jagdschein gesichert. Der ist in Deutschland Voraussetzung dafür, um mit der Flinte die Beute zu erlegen. Vier Prüflinge fielen nach Angaben des Kreises beim sogenannten „Grünen Abitur“ durch.

Um die Prüfung zu bestehen, müssen die Teilnehmenden zunächst einen Multiple-Choice-Test absolvieren. Dabei gilt es unter anderem zu beantworten, für welche Wildarten ein Nachtjagdverbot besteht, welche Faktoren die Flugbahn eines Geschosses beeinflussen oder wie man junge Bäume vor Nageschäden durch Wildkaninchen schützt.

Bewerber müssen sich Prüfungskommission stellen

Wer genug richtige Kreuze setzt, wird zur Schießprüfung zugelassen. Die angehenden Jägerinnen und Jäger müssen dort aus Entfernungen von 30 bis 100 Metern auf feste und bewegte Scheiben in Tierform oder sogenannte Kipphasen schießen. Am Ende müssen sich alle Jagdscheinbewerber dann noch in Dreiergruppen einer Prüfungskommission stellen.

„Bestehen kann nur, wer ausreichende Kenntnisse in den Bereichen Tierarten und Naturschutz, Wildkrankheiten und Jagdhunde, Waffentechnik und Landschaftsrecht sowie der Behandlung des erlegten Wildes nachweist“, erläutert Peter Größ, Sachgebietsleiter Allgemeine Ordnungsangelegenheiten der Kreisverwaltung. Im EN-Kreis ist die Untere Jagdbehörde für die Prüfung zum Jäger zuständig.