Witten. Die Wittener Bürgerinitiative „Grüner Kornmarkt“ hat sich gegen weitere rechtliche Schritte vor dem Verwaltungsgericht entschieden. Die Gründe.
Im Juni hatte die Bürgerinitiative „Grüner Kornmarkt“ die notwendigen Unterschriften für ein Bürgerbegehren bei der Stadt eingereicht. Mitte September hatte der Wittener Rat das Begehren - wie schon im Februar 2020 - erneut für unzulässig erklärt. Die Bürgerinitiative hat sich jetzt entschieden, gegen den Ablehnungsbescheid der Stadt keine weiteren rechtlichen Schritte einzuleiten.
Im Oktober hatte sich die Initiative noch vorbehalten, gegen einen Ablehnungsbescheid Widerspruch vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg einzulegen. Man wolle aber „das Risiko einer weiteren gerichtlichen Klärung“ in Bezug auf die Ablehnung des Bürgerbegehrens durch den Rat nicht mehr eingehen, sagte Kirsten Irle von der Initiative gegenüber unserer Redaktion. Die Bürgerinitiative „Grüner Kornmarkt“ war von dem renommierten Münsteraner Verwaltungsjuristen Wilhelm Achelpöhler beraten und vertreten worden.
Rat der Stadt Witten hob früheren Bebauungsbeschluss auf
Nachdem auch der zweite Investor für den Kornmarkt, ein städtisches Grundstück, abgesprungen war, hatte der Rat seinen früheren Bebauungsbeschluss aufgehoben. Nach Ansicht der Bürgerinitiative hat der Rat ein geplantes „initiierendes Bürgerbegehren“ als sogenanntes „kassatorisches Bürgerbegehren“ gewertet. Was aus der Sicht von Kirsten Irle, Landschaftsplanerin mit Doktortitel, falsch ist. „Denn wir wenden uns nicht gegen einen bestimmten Beschluss, sondern sprechen uns klar für den grünen Kornmarkt aus.“ Und dies gelte auch weiterhin, denn die Bürgerinitiative habe sich nicht aufgelöst.
Dennoch habe ein weiteres gerichtliches Vorgehen zur Anerkennung des Bürgerbegehrens mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen Erfolg. Bei einer gerichtlichen Ablehnung könne die Bürgerinitiative damit rechnen, auf etwa 10.000 Euro an Anwalts- und Gerichtskosten sitzen zu bleiben, so Irle. Die bisherigen Gerichts- und Anwaltskosten beliefen sich bereits auf über 4000 Euro.
Wittener Bürgerinitiative bittet um Spenden
Die Initiative, deren Unterschriftenlisten von Wittener Geschäftsleuten ausgelegt worden waren, bittet Bürgerinnen und Bürger zur Begleichung der Kosten um eine Spende. Diese ist möglich auf das Postbank-Konto „Mensch. Natur und Handwerk e.V.“; Verwendungszweck: „Kornmarkt“; IBAN DE 68 4401 0046 0053 9884 69. Weitere Informationen zur Initiative findet man online: https://transition-town-witten.jimdofree.com