Witten. Aufgrund der explodierenden Corona-Zahlen verschärft die Stadt Witten die Regeln für Hochzeiten. Was auf dem Standesamt beachtet werden muss.

Ab sofort gelten in Witten neue Regeln für Hochzeiten auf dem Standesamt. Nach Angaben der Stadt müssen das Brautpaar sowie alle Gäste geimpft oder genesen sein und gleichzeitig einen maximal 24 Stunden alten Schnelltest einer offiziellen Teststelle vorweisen.

Nicht-geimpfte Personen brauchen in Witten PCR-Test

Wer heiratet und nachweislich weder geimpft noch genesen ist, muss einen maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen. Das gilt allerdings nur für das Brautpaar. Alle weiteren Gäste unterliegen der 2G-Plus-Regel. Ausgenommen sind Kinder, die unter sechs Jahre alt sind und einen Schülerausweis dabei haben. Sie gelten so als getestet. Jugendliche unter 18 Jahren ohne Schülerausweis fallen unter die 2G-Pflicht.

Derzeit sind neben dem Brautpaar 14 Gäste und der Standesbeamte zugelassen. Eigene Kinder des Paares unter 14 Jahren werden auf die Teilnehmerzahl nicht angerechnet. Weiterhin gilt auf dem Standesamt die Maskenpflicht.