Witten. Alles wird geöffnet. Nur bei Trauungen gibt es weiter strikte Regelungen. Das ist der Grund.

Sport ist sogar in der Halle wieder erlaubt, in der Innenstadt ist die Maskenpflicht weggefallen und die Friseure haben wieder geöffnet. Doch bei Trauungen sind die Gästezahlen immer noch sehr eng begrenzt. Warum tut sich da so wenig?

Für Innenräume gebe es in der Corona-Arbeitsschutzverordnung immer noch strenge Vorschriften zur Personenzahl, so die Stadt. Diese gelten etwa für Supermärkte, aber sie gelten eben auch für Trauräume – und die sind nun einmal deutlich kleiner. Die Folge: So lange die Verordnung gilt (vorerst bis 30. Juni), muss die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Trauungen begrenzt bleiben.

In Haus Witten sind fünf Gäste erlaubt

Im Detail heißt das für Witten: Alle Anwesenden, also das Brautpaar, der Standesbeamte sowie die Gäste müssen entweder negativ getestet (offizieller Test, nicht älter als 24 Stunden), komplett geimpft oder genesen sein. Zudem müssen sie mindestens eine medizinische Maske (OP-Maske) tragen.

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An jedem der Trauorte dürfen außer dem Standesbeamten das Brautpaar und eigene Kinder bis 14 Jahren dabei sein. Erlaubt sind außerdem fünf weitere Gäste in Haus Witten, vier in Haus Herbede, Haus Hohenstein und Schloss Steinhausen sowie sieben Gäste auf der Schwalbe. Für anschließende private Feiern gelten dann nur noch die Regeln der Corona-Schutzverordnung.