Witten. Zu sechs Monaten auf Bewährung war ein Wittener wegen Drogenhandels eigentlich bereits verurteilt worden. Jetzt wurde das Verfahren eingestellt.

Wegen des Erwerbs von zehn Gramm Marihuana musste sich am Donnerstag ein 23-jähriger Mann aus Witten vor dem Landgericht Bochum verantworten. Er hatte die Drogen am 12. September 2020 gekauft und war gefasst worden. Das Marihuana sollte zum Eigenkonsum verwendet und an Bekannte weitergegeben werden. Das Amtsgericht Witten hatte den Mann bereits erstinstanzlich zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Richterin warnt Wittener: „Die Luft wird dünner“

In der vergangenen Woche war der Angeklagte wegen Drogenhandels sowie eines Angriffs auf Polizeibeamte zu einer weiteren Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Das Gericht ordnete außerdem eine Drogenentzugstherapie und regelmäßige Drogenscreenings an. Im Hinblick darauf entschied sich das Landgericht jetzt, das alte Verfahren einzustellen.

+++Alle Entwicklungen rund um Corona in Witten in unserem lokalen Newsblog+++

Die Vorsitzende Richterin Regine Striepen warnte den Angeklagten aber nachdrücklich: „Die Luft wird dünner.“ Der Mann könne sich nun keinerlei Verfehlungen mehr leisten, weil er sonst umgehend hinter Gitter komme. Bislang war er, trotz vieler Vorstrafen, immer nach Jugendstrafrecht verurteilt und mit Arrest davongekommen. Diese Schonfrist sei aber endgültig abgelaufen, machte das Gericht deutlich.