Witten. Stimmen die Vergewaltigungs-Vorwürfe, wegen denen ein 30-jähriger Wittener jetzt vor Gericht steht? Das versucht das Amtsgericht zu klären.

Hat ein Wittener (30) seine Freundin vergewaltigt und geschlagen – oder behauptet die 20-Jährige das nur? Das versucht das Amtsgericht Witten seit Mittwoch zu klären. Der Angeklagte weist diese Vorwürfe jedenfalls weit von sich.

Laut Anklage soll er im April letzten Jahres die junge Frau mit Gewalt daran gehindert haben, nach einer gemeinsamen Nacht die Wohnung zu verlassen. Als sie schrie, habe er ihr zunächst ein Kissen aufs Gesicht gedrückt, sie dann im Bad mit ihrem Kopf gegen die Wand geworfen und sie schließlich vergewaltigt, so die Staatsanwältin.

Wittener gibt einige der Vorwürfe zu

In den Monaten danach gab es mehrere weitere Vorfälle. Der Wittener soll die 20-Jährige genötigt haben, ihre Anzeige zurückzuziehen, ihr gedroht und sie in den Rücken getreten haben. Außerdem ist es laut Anklage im Dezember 2020 in der Johannisstraße zu einem handfesten Streit mit vier Männern gekommen, die mit der jungen Frau spätabends unterwegs waren. Ihnen soll der Angeklagte mit einem Jagdmesser gedroht und einen von ihnen geschlagen haben.

Einiges davon gibt der 30-Jährige zu. Ja, zugeschlagen habe er im Dezember – aber ein Messer habe er nicht dabei gehabt. Auch dass es immer wieder Streit mit seiner Freundin gab, leugnet er nicht. Doch trotz der Vorwürfe und Anzeigen seien sie bis zu diesem Juni ein Paar gewesen und hätten auch bis zu diesem Zeitpunkt Sex miteinander gehabt – dafür gebe es Zeugen.

Aufnahmen sollen Falschaussage beweisen

Es sei häufiger vorkommen, dass sie dabei zu dritt waren, manchmal sei auch gefilmt worden. Der Anstoß dazu sei von ihr gekommen. Sie habe ihn auch genötigt, mit ihm zusammenzubleiben, dann würde sie die falsche Vergewaltigungs-Anzeige zurückziehen, so schildert es der Angeklagte. Sogar Audio-Dateien soll es geben, in denen die 20-Jährige zugibt, dass alles nur erfunden ist – auf einem von zig Handys des Angeklagten, die aber angeblich gestohlen worden sind.

Kann die 20-Jährige wirklich so durchtrieben sein? Sie lebt in einer Wohngruppe, ist lernbehindert. Ihre Erzieherinnen bescheinigen ihr, intellektuell auf dem Niveau einer Grundschülerin zu sein. Vor Gericht spricht die zarte, kindliche Frau mit sehr leiser Stimme. Eine On-Off-Beziehung sei es gewesen, sie sei immer wieder zu ihm zurückgekehrt, weil er versprochen habe, sich zu bessern. Sie schildert Drangsal und Verletzungen. Bei der Nacht der Vergewaltigung zögert sie zunächst, spricht dann aber doch von Sex gegen ihren Willen. Später erklärt sie, die Zeugen, die der Angeklagte zu seiner Entlastung benannt hat, hätten sie bedroht. Wenn sie aussagen würde, werde sie mit einem schwarzen Laster abgeholt...

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Diese Zeugen werden beim nächsten Verhandlungstag am 29. September gehört. Dann wird es auch darum gehen, wie der Angeklagte die junge Frau dazu gebracht hat, einen Brief zu seinen Gunsten zu schreiben. Dass sie ihn nicht selbst formuliert haben kann, steht bereits fest – dafür reichen ihre Schreibkenntnisse offenbar nicht aus.