Witten. Ein Tankstellenmitarbeiter soll aus der Kasse gestohlen haben. Vor Gericht erschien der Wittener nicht. Verurteilt wurde er dennoch.

Weil er bei seiner Arbeit als Kassierer in einer Tankstelle Geld gestohlen haben soll, stand ein 27-jähriger Wittener vor dem Amtsgericht Bochum. In einer früheren Verhandlung war der Mann für die Tat mit einem Strafbefehl zu 2000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt. Vor Gericht erschien der vorbestrafte Wittener nun aber nicht – wie auch schon bei der ersten Verhandlung.

Das Gericht verurteilte ihn daraufhin in Abwesenheit zu 2000 Euro Geldstrafe. Außerdem wird der unterschlagene Geldbetrag in Höhe von 256 Euro eingezogen. Die Tankstellenchefin berichtete vor Gericht, die Tat habe sich am ersten Arbeitstag des neuen Mitarbeiters, am 25. Mai 2020, ereignet. Sie habe abends nach Betriebsschluss die Abrechnung gemacht und festgestellt, dass 256 Euro in der Kasse fehlten. Beim Anschauen des Videos der Überwachungskamera fiel ihr auf, dass der Mann Münzen in einen Becher fallen ließ.

Entwenden von Geldscheinen war auf Videos nicht zu sehen

Das Entwenden von Geldscheinen war auf dem Video nicht zu sehen – die Kamera befand sich im Rücken des Kassierers. Außerdem soll der Mann Lebensmittel aus dem Warenangebot der Tankstelle sowie Zigaretten konsumiert haben, ohne sie zu bezahlen. So viel Geld sei noch nie abhanden gekommen, betonte die Frau.

„Ich habe daraufhin mit einer Tankstelle in Witten telefoniert, wo der Mann vorher tätig war“, erzählte die 32-jährige Zeugin. Dabei habe sie erfahren, dass der Mann dort auch Gelder aus der Kasse entwendet habe. Der 37-jährige Lebensgefährte der Frau erläuterte, er habe den Mann damit konfrontiert und der habe die Tat zugegeben. „Er wolle das Geld besorgen und zurückzahlen. Doch daraus wurde nichts, weil er später bestritt, das Geld genommen zu haben“, bezeugte er vor Gericht.

Angeklagter hat bereits sechs Vorstrafen

Der Angeklagte selbst weist sechs Vorstrafen auf wie Betrugstaten, Beleidigung, Widerstand und Erschleichen von Leistungen. Die Staatsanwältin sah den Angeklagten der Tat überführt, da nur er Zugriff auf die Kasse hatte. Sie forderte 2000 Euro Geldstrafe und die Einziehung der 256 Euro. Der Verteidiger beantragte wegen Zweifeln am Tathergang den Freispruch seines Mandanten. Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwältin.