Witten. Ein 60-Jähriger aus Witten hat 2020 Corona-Soforthilfe bekommen, obwohl sie ihm nicht zustand. Es war nicht sein erstes Vergehen dieser Art.
Subventionsbetrug warf die Anklage einem 60-jährigen Mann aus Witten vor, der sich am Freitag (30.7.) vor dem Landgericht Bochum verantworten musste. Obwohl seine Firma seit 2015 nicht am Markt tätig war und er Hartz IV bezog, beantragte der Mann 2020 Corona-Soforthilfe. Tatsächlich wurden ihm wegen eines angeblichen Liquiditätsengpasses 9000 Euro ausgezahlt.
Den Betrag hatte sich der Angeklagte auf das Bankkonto einer Bekannten überweisen lassen. „Das alles war ein großer Fehler. Ich entschuldige mich dafür“, erklärte der Wittener vor Gericht. Es sei eine große Verlockung gewesen und letztlich die falsche Entscheidung. Er habe den Gesamtbetrag mittlerweile zurückgezahlt.
Erstinstanzlich war der Mann vom Amtsgericht Witten zu elf Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. In der Berufung ging es ihm jetzt um eine Bewährungschance. Allerdings weist sein Vorstrafenregister 13 Einträge auf – immer Vermögensdelikte wie Untreue, Unterschlagung, Steuerhinterziehung und Betrug. Die Staatsanwältin betonte, eine positive Sozialprognose sei nicht möglich.