Herne. In einer Herner Pizzeria liefen die Geschäfte jahrelang komplett an der Steuer vorbei. Jetzt hat es den Ex-Chef erwischt.

Der ehemalige Inhaber (68) einer Pizzeria in der Herner Innenstadt ist am Donnerstag am Bochumer Amtsgericht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Pizzabäcker hatte von 2012 bis 2014 keinen einzigen Cent Steuern gezahlt. Der entstandene Schaden beträgt laut Urteil mehr als 235.000 Euro.

„Sie haben großes Glück gehabt, dass erst jetzt über ihre Steuerhinterziehung verhandelt worden ist“, sagte Richter Karl-Heinz Bösken in der Urteilsbegründung an die Adresse des Pizzabäckers. Bei einem zeitnahen Prozess, so Bösken weiter, wäre die Verhängung einer Bewährungshaftstrafe aufgrund einer laufenden Bewährungshaftstrafe (wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen) nämlich so gut wie ausgeschlossen gewesen. Nur weil die zeitliche Verzögerung nicht allein von dem Angeklagten zu vertreten ist und zwischenzeitlich auch mehrere Jahre weitgehend ohne neue Strafen ins Land gegangen sind, sei „hier und heute eine Gefängnisstrafe nicht mehr angemessen“, hieß es.

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Der Pizzabäcker hatte im Prozess vor dem Schöffengericht sofort eingeräumt, zwischen 2012 und 2014 keine Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuern entrichtet zu haben. „Mein Mandant war damals menschlich überfordert“, erklärte die Verteidigerin des in Castrop-Rauxel lebenden Angeklagten. Auslöser für die steuerlichen Ermittlungen war ursprünglich eine Zoll-Kontrolle auf mögliche Schwarzlohnzahlungen in der Pizzeria. In diesem Zusammenhang waren sämtliche Unterlagen des damaligen Geschäftsführers beschlagnahmt worden.

Ehemaliger Pizzabäcker wird Schaden nicht begleichen können

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„Dann nahm das Unheil seinen Lauf“, so die Verteidigerin. In der Folgezeit seien (auf Schätzungen basierende) Steuerbescheide an den Angeklagten geschickt worden, die der heute 68-Jährige aber nicht habe bezahlen können. Stattdessen habe er mehr oder weniger den Kopf in den Sand gesteckt. Parallel sei dann, angestoßen durch den einstigen Steuerberater, in den Folgejahren auch noch an den Finanzgerichten prozessiert worden. Durch all diese Umstände habe das Strafverfahren jahrelang geruht und sei erst spät wieder aufgenommen worden, hieß es im Prozess. Bei der Schätzung über die Steuerschuld hatte sich die zuständige Finanzbehörde an den beschlagnahmten Eingangsrechnungen orientiert und einen Rohgewinnaufschlag berücksichtigt.

Nach eigenen Angaben ist der Pizzabäcker heute nicht mehr selbstständig, sondern als Angestellter im Verwandtenbetrieb tätig. Obendrein laufe eine Privatinsolvenz, hieß es vonseiten der Verteidigung. Den angerichteten Steuerschaden dürfte der 68-Jährige – Stand jetzt - kaum jemals begleichen können.