Witten. Die Unterbringung zweier „schwerst sozial benachteiligter Jugendlicher“ hat ca. 150.000 Euro gekostet. Laut Jugendamt Witten ein üblicher Betrag.

Das Wittener Jugendamt bezieht Stellung zu der mutmaßlich illegalen Jugendhilfe-Einrichtung in Niedersachsen. Wie berichtet, waren dort zwei schwer erziehbare Jugendliche aus Witten untergebracht worden – zu einem hohen Tagessatz. Die Einrichtung hatte keine Betriebserlaubnis, es soll dort Gewalt und Prügeleien gegeben haben.

Es habe sich um zwei „schwerst sozial benachteiligte Jugendliche“ gehandelt, „mit multiplen Problemlagen, die häufig eine hohe Bindungsstörung aufweisen“, so das Jugendamt. Es begründet seine Entscheidung: Für solche Jugendliche sei es äußerst schwer, selbst Bundesland-übergreifend adäquate Betreuungsmöglichkeiten zu finden. Eine individualpädagogische Maßnahme, wie sie das „New Way Hotel“ in Niedersachsen angeboten hat, gebe es nur, wenn wenn zuvor Kinder mit den Regelangeboten der Jugendhilfe nicht mehr erreicht werden konnten. „Aus dem Fachaustausch mit anderen Jugendämtern lagen uns positive Rückmeldungen über die Zusammenarbeit mit dem Träger vor“, so Amtsleiterin Corinna Lenhardt. Auch während der Zeit habe es einen regelmäßigen Austausch zwischen Jugendamt und Träger gegeben.

1:1-Betreuung war vereinbart

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Die Maßnahme in Magelsen (Gemeinde Hilgermissen) habe für die beiden Jugendlichen im Juli 2020 bzw. November 2020 begonnen. Ende Mai, nach Bekanntwerden von „Unregelmäßigkeiten“, holte das Jugendamt die Wittener aus der Maßnahme und brachte sie woanders unter. Bis dahin wurde ein Tagessatz von 300 Euro pro Kind gezahlt. Lenhardt betont: „Ein Betrag, der für individualpädagogische Maßnahmen mit einer 1:1-Betreuung für 24 Stunden am Tag üblich ist.“ Grob überschlagen dürften die Unterbringung die Stadt Witten 150.000 Euro gekostet haben.

„Uns war bekannt, dass die Jugendlichen – zunächst nur vorübergehend – im New Way Hotel untergebracht worden sind. Auch dort war eine 1:1-Betreuung vereinbart. Inzwischen haben wir aber Hinweise, dass die beauftragte Betreuung möglicherweise nicht durchgeführt wurde“, so die Amtsleiterin.

Jugendamt setzt auf Kostenerstattung

Zurzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft. Die Stadt prüft eine Kostenerstattung, eventuelle Rückforderungsansprüche bzw. weitere rechtliche Schritte gegen den Träger. Den Jugendhilfeausschuss habe Lenhardt in der letzten Sitzung (8.6.) über den Sachverhalt informiert.