Witten. Trotz sinkender Inzidenz verlängert die Stadt die Maskenpflicht in der Innenstadt um mindestens drei Wochen. Das ist der Grund.

Trotz sinkender Inzidenz wird die Maskenpflicht in der Innenstadt von Witten um zunächst drei Wochen verlängert. Bis mindestens zum 21. Juni müssen damit auch weiterhin beim Spaziergang oder dem jetzt wieder möglichen Einkaufsbummel durch die City Mund und Nase bedeckt werden. So sieht es die am Montag verlängerte Allgemeinverfügung des Kreises vor.

Die Regelung gilt werktags zwischen 8 und 20 Uhr für den Rathausplatz, den Kornmarkt, den Berliner Platz, den Vorplatz der Stadtgalerie, die Marktstraße (ab Uthmannstraße), die Johannisstraße (Hausnr. 4-20), die Bahnhofstraße (1-73), die Berliner Straße, die Hauptstraße (Hausnr. 8 bis Bahnhofstraße) und für die Ruhrstraße (1-48).

Stadt Witten will bisher erreichte Öffnungen nicht gefährden

Am Montag (31.5) lag die Inzidenz in Witten bei 13,25, im Kreis bei 27,5. Ab Mittwoch treten damit in der Stadt weitergehende Lockerungen ein – etwa ist ein Besuch der Innengastronomie dann auch ohne Test möglich. Draußen etwas trinken oder in einem Geschäft einkaufen gehen kann man bereits seit Freitag ohne vorherigen Test oder Immunitätsnachweis.

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„Durch die vielen Öffnungen rechnen wir mit mehr Passantinnen und Passanten“, heißt es von der Stadt. Daher habe man sich für eine Verlängerung der Maskenpflicht entschieden – um die Öffnungen, die jetzt erreicht wurden, nicht zu gefährden. Man wolle die neue Situation nun zunächst beobachten.