Witten. Die neue Leichtigkeit des Seins erwartet Genesene und Geimpfte. Allerdings räumt die Stadt Witten jetzt mit einem möglichen Missverständnis auf.

Die Maskenpflicht gilt auch für Geimpfte und Genesene. Darauf weist die Stadt hin, um keine Missverständnisse in der Diskussion über neue Freiheiten für diese Personengruppe aufkommen zu lassen. „Es gibt für sie weiterhin keine Ausnahmen von der Maskenpflicht“, so ein Sprecher.

Von der Maskenpflicht befreit sind laut Verwaltung lediglich Kinder im Vorschulalter, Sicherheitskräfte im Einsatz, Feuerwehrleute und Personal der Rettungsdienste sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Alltagsmaske tragen können. Letztere müssen dies mit einem Attest belegen können.

Wo die Maskenpflicht von Montag bis Samstag in Witten gilt

Die Maskenpflicht gilt von montags bis samstags zwischen 8 und 20 Uhr in der Fußgängerzone (Bahnhofstraße), auf dem Rathausplatz, in der Ruhrstraße (Hausnummer 1 bis 48/Höhe Pop-Akademie), auf dem Kornmarkt, am Berliner Platz, an der Berliner Straße, vor der Stadtgalerie und zwischen Hauptstraße (ab Nr. 8) und dem Beginn der Bahnhofstraße.

Sonntags muss die Maske in den angegebenen Gebieten nicht getragen werden. Insofern drohen – anders als zuletzt irrtümlich berichtet - auch keine Knöllchen, wenn man etwas in der Fußgängerzone verzehrt. Allerdings muss dabei ein Abstand von mindestens 50 Meter zur Eisdiele oder Pommesbude gewahrt sein.

Als die Inzidenzahlen Ende April in Witten deutlich über 200 lagen, hatte Bürgermeister Lars König eindringlich an die Maskenpflicht in der Innenstadt erinnert. Sie gilt nach wie vor, auch wenn die Infektionszahlen inzwischen deutlich gesunken sind. Für Geimpfte und Genesene gibt es ebenfalls keine Ausnahme.
Als die Inzidenzahlen Ende April in Witten deutlich über 200 lagen, hatte Bürgermeister Lars König eindringlich an die Maskenpflicht in der Innenstadt erinnert. Sie gilt nach wie vor, auch wenn die Infektionszahlen inzwischen deutlich gesunken sind. Für Geimpfte und Genesene gibt es ebenfalls keine Ausnahme. © FUNKE Foto Services | Walter Fischer

Dass die Maske in der City unter der Woche nicht abgenommen werden darf, um zu essen, trinken oder zu rauchen, scheinen viele nicht zu wissen. Allerdings fehlen auch entsprechende Hinweise auf den gedruckten Plakaten, mit denen die Stadt die Maskenpflichtzonen ausgeschildert hat. Darauf vermisst man ebenso die genauen Wochentage und Uhrzeiten, wann man die Maske zu tragen hat. Hier sind andere Städte eindeutiger.

In Bus und Bahn braucht man weiterhin eine FFP-2-Maske

Die ganze Woche über, auch sonntags, muss eine Maske im und vor dem Bahnhof sowie am Busbahnhof und an allen Haltestellen getragen werden. In Bus und Bahn wird sogar eine FFP-2-Maske verlangt. Die einfache OP-Maske reicht dort nicht mehr aus.