Witten. Ein Mann (38) aus Witten war als Drogendealer angeklagt. Nun wurde er freigesprochen. Der Hauptbelastungszeuge machte einen Rückzieher.

Als Drogendealer war ein 38-jähriger Mann aus Witten vor dem Schöffengericht in Bochum angeklagt. Er soll zwischen 2017 und 2019 im großen Stil mit Marihuana und Kokain gehandelt haben. Dennoch wurde der Angeklagte nun freigesprochen. Der Hauptbelastungszeuge machte im Prozess einen Rückzieher: Er könne sich nicht an Geschäfte mit dem Angeklagten erinnern.

Zeuge: Der Angeklagte aus Witten war ein Freund

Auch ein ermittelnder Polizeibeamter hatte vor Gericht kaum noch konkrete Erinnerungen an die Vernehmung. Aus den Akten ergebe sich wenig Überprüfbares und Belastendes, betonte der Vorsitzende Richter in seinem Urteil. Die Staatsanwaltschaft kündigte Berufung an. Die Drogen waren den Ermittlungen zufolge aus dem belgischen Antwerpen gekommen. Ein 49 Jahre alter Polizeibeamte hatte den Richtern erläutert, er habe den Mann anfangs für einen Kurier gehalten.

Aufmerksam geworden waren die Fahnder durch abgehörte Telefonate. Bei Vernehmungen belastete ein inzwischen verurteilter Dealer den Angeklagten als Abnehmer von Drogen. Während er bei der Polizei noch berichtet hatte, der Mann habe pro Woche mindestens 500 Gramm Haze, also Marihuana der besten Sorte, abgenommen, erinnerte er sich vor Gericht nicht mehr an genaue Mengen. Der Angeklagte sei ein Freund. Man habe zusammen Playstation gespielt und Joints geraucht.