Witten. Ein Wittener hat in der Wohnung seiner Großmutter mit Marihuana und Amphetaminen gedealt. Das Gericht verurteilte ihn zu dreieinhalb Jahren Haft.
Im Prozess um bewaffneten Drogenhandel verkündete das Landgericht Bochum am Mittwoch das Urteil. Der 39-jährige Angeklagte aus Witten hatte zugegeben, zwischen September 2017 und August 2020 mit Marihuana und Amphetaminen gedealt zu haben. Der Mann wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, außerdem ordneten die Richter die Unterbringung in einer Entzugsklinik an. Der Mann bleibt vorerst weiterhin in Haft.
Der Angeklagte war spielsüchtig und konsumierte ab 2017 täglich zwei bis drei Gramm Kokain. In seiner Schulzeit hatte er nur ab und an gekifft. Eine Weile arbeitete der Mann als Autohändler und Obstverkäufer. Eine Ehe, aus der zwei Kinder stammen, scheiterte und wurde 2015 geschieden. Anschließend wurde er wegen Depressionen und Suizidabsichten ärztlich behandelt.
Polizei stellte mehrere Hundert Gramm Marihuana und Amphetamine sicher
Der Angeklagte gab zu, er habe aus der Wohnung seiner Großmutter heraus Marihuana und Amphetaminen verkauft. Neben mehreren 100 Gramm dieser Drogen sowie einigen Gramm Kokain wurden bei Durchsuchungen auch Feinwaagen, Verpackungsmaterial sowie mehrere 1000 Euro Bargeld gefunden und sichergestellt. Weil in unmittelbarer Nähe zu den Betäubungsmitteln auch ein Einhandmesser lag, lautet die Anklage auf bewaffnetes Handeltreiben mit Drogen.
Er habe mit dem Drogenverkauf weitergemacht, weil er Angst vor seinen Lieferanten gehabt habe und dort Schulden abbezahlen musste, gab er an. Gehandelt habe er nur mit Marihuana und Amphetaminen. Der ärztliche Gutachter im Prozess betonte, der Mann sei seit fünf Jahren kokainabhängig und leide unter einer schweren seelischen Störung. Seine Steuerungsfähigkeit sei zur Tatzeit gemindert gewesen. Er riet zu einer Unterbringung in einer Entzugsklinik.
Der Staatsanwalt hielt dem Angeklagten zugute, dass er von vornherein ein Geständnis abgelegt hatte und bisher überhaupt nicht vorbestraft ist. Die Fälle des bewaffneten Drogenhandels seien minder schwer. Er hatte vier Jahre und drei Monate Haft sowie die Unterbringung im Drogenentzug gefordert.