Witten. Drei Männer sollen große Mengen Marihuana verkauft haben. Angebaut wurde auch in Witten. Nun gibt es die ersten beiden Urteile.

Im Prozess um bandenmäßigen und bewaffneten Drogenhandel vor dem Landgericht Bochum verkündeten die Richter am Freitag zwei Urteile. Bei dem Prozess geht es um den Handel mit Marihuana, das auch aus einer Plantage in Witten stammen soll.

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Verurteilt wurde nun ein 33-Jähriger wegen Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln. Ein mitangeklagter 35-jähriger Mann wurde freigesprochen. Das Verfahren gegen den als Haupttäter angeklagten 34-Jährigen aus Herten wurde abgetrennt. Dieser Mann sitzt weiter in Untersuchungshaft.

Fahnder stellten acht Kilo Marihuana sicher, das von Plantage in Witten stammen soll

Fahnder durchsuchten im August 2019 eine Lagerhalle mit Drogen-Plantage in Herten. Dort stellten sie neben mehr als 600 Pflanzen auch rund acht Kilo Marihuana sicher, die aus Witten stammen sollen. Die Plantage soll kurz vor der Durchsuchung von Witten nach Herten umgezogen sein.

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Die Haschplantage sei professionell bewirtschaftet worden und für drei jährliche Ernten in Höhe von insgesamt rund 79 Kilo Marihuana gut gewesen, hatten die Ermittler festgestellt. Pro Kilo wären 4000 Euro zu erzielen gewesen.

Verurteilter Mittäter hatte Lagerhalle angemietet und beim Einpflanzen geholfen

Der 33-jährige jetzt verurteilte Mann hatte die Lagerhalle in Herten mit angemietet. Außerdem führte er Umbauarbeiten durch, half beim Einpflanzen und kontrollierte den Anbau. Ein bandenmäßiger Betrieb der Anlage war ihm nicht nachzuweisen, es blieb bei Beihilfe zum Drogenhandel.

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Weil der Mann nicht vorbestraft ist und geständig war, ließ es das Gericht bei zweieinhalb Jahren Haft bewenden. Die Staatsanwältin hatte dagegen drei Jahre und neun Monate gefordert.

Freispruch und Haft-Entschädigung für zweiten Angeklagten

Der mitangeklagte 35 Jahre alte Mann wurde freigesprochen. Er hatte dem Prozess zufolge überhaupt nichts mit der Plantage zu tun. Sein Haftbefehl wurde aufgehoben. Für vier verbüßte Tage Untersuchungshaft erhält er eine Entschädigung.

Der 34-jährige dritte Angeklagte, gegen den das Verfahren abgetrennt wurde und fortgesetzt wird, soll nach der Verhaftung eines Komplizen die Geschäfte aus der Haft heraus weitergeführt haben. Außerdem soll er auch Kokain vermittelt und mit Amphetamin gehandelt haben.

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