Witten. Er hat in der Wohnung des Witteners Wodka und Bier getrunken. Doch von einer Cannabisplantage vor Ort will der Zeuge nichts bemerkt haben.
Im Prozess um bewaffneten Drogenhandel hörten die Richter als Zeugen einen Mann (40), der im Mai 2017 bei einer Messerstecherei in der Wohnung des Angeklagten in Witten schwer verletzt worden war. Der 42-jährige Angeklagte, der damals selbst eine Schnittwunde an der Kehle erlitt, drückte die Anklagebank vor dem Landgericht Bochum. Allerdings ging es nicht um die Messertat. Denn Polizisten waren in seiner Wohnung auf eine Cannabisplantage gestoßen.
Angeklagter Wittener hat Messerstich am Hals abbekommen
Der 40 Jahre alte Zeuge berichtete, er habe mit dem Angeklagten Wodka und Bier getrunken. Schließlich habe es einen Streit gegeben und er habe einen Messerstich am Hals abbekommen. Daraufhin habe er sich gewehrt und auch zugestochen. Er sei deshalb zu 100 Sozialstunden Arbeit verurteilt worden.
Die wegen der Gewalttat alarmierte Polizei entdeckte in der Wohnung des Angeklagten eine Plantage mit 18 Pflanzen sowie ein Kilo Marihuana. Der Zeuge erklärte jedoch, er wisse nichts von Drogenverkäufen durch den Angeklagten. Auch die Plantage in dessen Wohnung sei ihm nicht bekannt und nie aufgefallen.
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