Witten. Seit Oktober galt in der Wittener City Maskenpflicht. Nun haben Stadt und Kreis die Vorschriften geändert. Das stößt auf Unverständnis.

Die Stadt Witten hat die Maskenpflicht in der Innenstadt aufgehoben. Grundlage dafür ist eine neue Allgemeinverfügung des EN-Kreises, die am Montag (21.12.) in Kraft getreten ist.

Durch die Lockdown-Maßnahmen in der vergangenen Woche seien die Besucherströme im Innenstadtbereich deutlich zurückgegangen, heißt es seitens der Stadt. Daher habe man sich entschieden, die Maskenpflicht in den bisher festgelegten Innenstadtbereichen nicht zu verlängern. Seit Montag kann nun also wieder ohne Maske durch die City, etwa die Bahnhofstraße, geschlendert werden.

Maskenpflicht in den Stadtteilen Wittens war bereits aufgehoben

Die entsprechenden Hinweisschilder seien bereits abmontiert worden, so die Stadt. Es sei aber nicht auszuschließen, dass die Maskenpflicht an belebten Orten nach dem Ende des Lockdowns wieder eingeführt werden muss.

Bislang mussten Passanten montags bis samstags zwischen 7 und 20 Uhr auf häufig besuchten Straßen und Plätzen, etwa dem Rathausplatz, dem Kornmarkt, dem Berliner Platz und vor der Stadtgalerie Mund und Nase bedecken. Auch in Stadtteilen galt zwischenzeitlich die Maskenpflicht. Diese wurde allerdings bereits am 18. November aufgehoben.

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Ganz wichtig: „Das Tragen einer Maske in Warteschlangen - zum Beispiel vor einer Bäckerei oder einem anderen Geschäft mit Abholservice - ist selbstverständlich immer noch Pflicht“, betont Tobias Hahn vom Ordnungsamt. Auch innerhalb von Geschäften gilt weiterhin die Pflicht, Mund und Nase zu bedecken. Auch appelliert die Stadt an die Bürger, weiterhin die AHA-Regeln zu beachten und diese einzuhalten.

Viel Kritik für Ende der Maskenpflicht in sozialen Netzwerken

Für die Entscheidung, die Maskenplicht aufzuheben, erntet die Stadt auf ihrer Facebook-Seite viel Kritik. Bei einem Inzidenzwert von über 200 die Pflicht zum Tragen einer Maske abzuschaffen, halten die meisten Kommentatoren für nicht nachvollziehbar.

Die Stadt erläutert: Gemäß der Coronaschutzverordnung bestehe die Maskenpflicht an Orten unter freiem Himmel nur dort, wo gemessen an der Fläche mit einer so großen Anzahl von Menschen zu rechnen ist, dass Mindestabstände nicht sichergestellt werden können. Das sei nun in der Wittener Innenstadt mit den geschlossenen Geschäften nicht mehr der Fall.

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"Es wird nicht verboten, in diesen Bereichen einen Mundschutz zu tragen", so die Stadt. "Wir können hierbei auch gar nicht oft genug darum bitten, auch ohne eine vorhandene Pflicht verantwortungsvoll zu handeln und dort wo es erforderlich ist/zu sein scheint, einen Mundschutz zu tragen."

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