Witten. Schon zum dritten Mal innerhalb der letzten vier Wochen gelten in Witten neue Regeln für die Maskenpflicht. Die Chronik einer endlosen Geschichte.
Bereits zum dritten Mal innerhalb der letzten vier Wochen gibt es neue Regeln für die Maskenpflicht in Witten. Erstmals informierte die Stadt am 20. Oktober darüber, dass in der City eine Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss.
Da die Infektionszahlen erst danach so richtig anstiegen , wurde die Pflicht nur acht Tage später, also am 28. Oktober, erweitert. Diesmal wurde die Innenstadt zu einem kompletten Maskengebiet. Zudem galt die Pflicht auch in einigen Stadtteilen. Stockum wurde jedoch rund eine Woche später, am 5. November, bereits wieder aus dieser Regelung herausgenommen.
Stadt Witten wertete vor Ort aus, ob die Maske wirklich getragen werden muss
Die Stadt hat danach genauer ausgewertet, ob es wirklich notwendig ist, in all diesen Bereichen eine Maske zu tragen und kam zu dem Ergebnis, dass das nicht der Fall ist. Der Kreis reagierte darauf am Mittwoch (18.11) und lockerte die Regeln. So muss sich in den einzelnen Stadtteilen niemand mehr maskieren.
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In der City muss der „Mund-Pulli“ jetzt nur noch von montags bis samstags zwischen 7 und 20 Uhr aufgesetzt werden, sonntags gar nicht mehr. Die offizielle Begründung des Kreises: Nur an diesen Orten ist in den jeweiligen Zeiträumen davon auszugehen, dass so viele Menschen aufeinandertreffen und der Mindestabstand eventuell nicht eingehalten werden könnte. Zunächst gilt das bis zum 30. November.
Änderungen verwirren Bürger
Bei den Bürgern sorgt das Ganze immer mehr für Verwirrung . Auf der Facebookseite der Redaktion schrieb ein Leser etwa: „Öfter mal was Neues ist spannend, verwirrt aber im Allgemeinen.“ Für die Verwaltung bedeutet das, schon wieder neu auf die Maskenpflicht hinzuweisen.
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Die bisherigen Hinweisschilder werden in den kommenden Tagen entfernt und durch die aktuellen ersetzt. Wichtig ist dabei, – auch wenn es nicht auf Schildern steht – dass neben den derzeit geltenden Zonen auch in Geschäften und dem öffentlichen Personennahverkehr weiter der Mund-Nasen-Schutz aufgesetzt werden muss.