Witten. Mit einer über dreijährigen Haftstrafe muss ein Mann (24) aus Witten büßen, der Teenager an Freier vermittelt hat – in einer Vielzahl von Fällen.

Für dreieinhalb Jahre muss ein 24-jähriger Wittener ins Gefängnis, der zwei Minderjährige für Sextreffen mit Freiern „vermittelt“ hat.

Eine Jugendstrafkammer des Landgerichts Bochum sprach den Mann wegen Menschenhandel, sexuellem Missbrauch von Jugendlichen in 19 Fällen, Besitz von Kinderpornos, Herstellen von Jugendpornos sowie Förderung der Prostitution für schuldig. Zunächst kommt der Beschuldigte aber frei, weil der Haftbefehl gegen Auflagen aufgehoben wurde. Der Wittener saß seit April in Untersuchungshaft.

Durch Ermittlungen gegen anderen Täter auf Spur des Witteners gekommen

Die Polizei war durch die Ermittlungen gegen einen anderen Täter in Wuppertal auf die Spur des 24-jährigen gekommen. Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden zahlreiche belastende Videos, Fotos und Chataufzeichnungen gefunden. Der junge Mann, der nicht vorbestraft war, legte bereits zu Prozessauftakt ein umfassendes Geständnis ab. Eine medizinische Gutachterin beurteilte ihn als voll schuldfähig. Der Angeklagte leide zwar unter keiner Persönlichkeitsstörung, so die Sachverständigen, habe aber pädo-sexuelle Fantasien offenbart, die real werden könnten. Der 24-Jährige selbst wünscht sich eine Sexualtherapie

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Zwischen Herbst 2016 und April 2020 vermittelte er 15 und 14 Jahre alte männliche Jugendliche für Sextreffen an Freier. Der Angeklagte schaltete Anzeigen und vereinbarte Treffen in Chats. Pro Treffen kassierte er zwischen 160 und 400 Euro, die zur Hälfte mit den Jugendlichen geteilt werden sollten. Der 14-Jährige erhielt aber lediglich 80 bis 100 Euro pro Sextreffen. Die Richter betonten, häufig habe der Angeklagte die vereinbarte Bezahlung unterschlagen.

Videoaufnahmen auch gegen den Willen der Jugendlichen

Die Treffen fanden in einem Studentenheim oder in der Wohngemeinschaft des Mannes in Witten statt. Er machte Videoaufnahmen, teils gegen den Willen der Jugendlichen, und beteiligte sich teils aktiv an den Treffen. Als ein Jugendlicher beim Sex mit einem Erwachsenen Schmerzen äußerte, schritt der Angeklagte nicht ein, sondern ließ ihn eine Schnüffeldroge („Poppers“) zur Muskelentspannung inhalieren.

Außerdem wird ihm zur Last gelegt, Videos vom harten Missbrauch an Babys bekommen und gegen andere Aufnahmen getauscht zu haben. Die Polizei stellte auch zahlreiche kinderpornografische Fotos auf seinen Handys sicher.

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