Witten. Im Streit um die Maskenpflicht am Schiller-Gymnasium in Witten hat die Bezirksregierung jetzt entschieden. Was das für die drei Brüder bedeutet.
Die Bezirksregierung Arnsberg hat dem Schiller-Gymnasium im Maskenstreit mit einer Familie Recht gegeben. Die Schulleitung hatte entschieden, drei Brüdern das Betreten der Schule zu untersagen, wenn sie ohne Maske kämen. Die vorgelegten Atteste zur Befreiung der Pflicht wurden nicht akzeptiert.
„Die Atteste entsprechen nicht den Anforderungen, um die Schüler von der Maskenpflicht zu befreien“, sagt eine Sprecherin der Bezirksregierung Arnsberg. Auch der Widerspruch der Familie gegen das Betretungsverbot für die drei Schüler wurde abgelehnt. Begründung: Personen, die keine Alltagsmaske tragen, dürfen das Schulgebäude nach der Coronaverordnung nicht betreten. Deswegen blieben die Brüder seit dem 18. November zu Hause.
Brüder aus Witten müssen nun wieder am Unterricht teilnehmen
Atteste, die Schüler von der Maskenpflicht befreien, müssen bestimmte Vorgaben des Landes erfüllen. So sollen daraus etwa konkrete medizinische Ursachen oder vorliegende gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorgehen und die Befreiung muss ausreichend begründet werden. Das war nach Ansicht der Schule und der Bezirksregierung bei den drei Attesten nicht der Fall.
Was heißt das jetzt für die Schüler? Die Kinder müssen mit einem Mund-Nasen-Schutz am Unterricht teilnehmen. Bleiben sie der Schule fern, drohen der Familie laut Bezirksregierung Buß- oder Zwangsgelder, da sie gegen die Schulpflicht verstoßen. Es gebe auch keinen Anspruch auf Distanzunterricht. „Die Schüler müssen vor Ort am Präsenzunterricht teilnehmen“, so eine Sprecherin der Bezirksregierung.
Schulleiter des Schiller-Gymnasiums froh, dass Widerspruch abgelehnt wurde
„Die Familie kann die Entscheidung jetzt entweder akzeptieren oder dagegen klagen“, sagt Dieter Nientiedt, stellvertretender Schulleiter des Schiller-Gymnasiums. Er ist froh, dass der Widerspruch abgelehnt und seine Entscheidung somit bestätigt wurde. „Wenn es aber doch noch durch ein Gericht entschieden werden muss, dann ist das eben so“, so Nientiedt. Die Familie war am Mittwoch (2.12.) nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.