Witten. 17.000 Euro fordert ein Mandant von seinem Wittener Anwalt zurück. Er wirft ihm eine Pflichtverletzung vor. So kam es dazu.

Weil er sich von einem Wittener Rechtsanwalt über den Tisch gezogen fühlte, verklagte sein Mandant den Anwalt auf Rückzahlung von Kosten in Höhe von rund 17.000 Euro. Eine Zivilkammer des Landgerichts Bochum befasste sich am Donnerstag mit dem Fall.

Der Kläger hatte den Anwalt 2016 damit beauftragt, Gelder aus zwei 1998 und 1999 gewährten Darlehen einzufordern, rund 5700 Euro. „Der ursprüngliche Auftrag war, die offene Restforderung zu ermitteln und eine außergerichtliche Regelung mit den Schuldnern zu treffen“, schilderte der beklagte Anwalt. Der Mandant habe versichert, dass er eine „titulierte Forderung“, also einen Zwangsvollstreckungstitel habe. Später zeigte sich jedoch, dass die entsprechenden Vollstreckungsbescheide gar nicht ordnungsgemäß zugestellt worden waren. Dennoch ging die Sache vor Gericht – dadurch entstanden dem Kläger hohe Kosten.

Anwalt aus Witten hätte Zustellung überprüfen müssen

Die will er nun zurück bekommen: Der Kläger argumentiert, der Anwalt habe nicht für eine Schadensbegrenzung gesorgt, da er nicht zu einer sofortigen Beendigung des Gerichtsverfahrens geraten habe, als klar war, dass die Bescheide nicht zugestellt worden sind. Damit, so seine Sicht, lag eine Pflichtverletzung des Rechtsanwalts vor, die in der Folge zu den weiteren Kosten geführt habe. Die Richterin gab ihm recht. Der Anwalt hätte die Frage der ordnungsgemäßen Zustellung der Vollstreckungsbescheide sofort klären müssen. Entsprechende Nachfragen wären nötig gewesen – also lägen Anhaltspunkte für eine Pflichtverletzung vor.

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Allerdings habe der Kläger den erlittenen Schaden durch Gebühren und Gerichtskosten bisher nicht ausreichend dargelegt, meinte die Richterin. Ein Teil der Forderungen sei aber wohl begründet, bei einem anderen greife jedoch die Verjährungsfrist. Das hatte die Berufshaftpflichtversicherung des Anwalts bereits angeführt.

Eine gütliche Einigung scheiterte im Termin am Donnerstag und ist auch weiterhin nicht in Sicht. Im Gegenteil. Der beklagte Anwalt hat Widerklage erhoben. Mit einer Entscheidung wird nun in frühestens vier Wochen gerechnet.

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