Witten. Den Schlüssel zu seinem Keller hat ein 34-jähriger Wittener an Drogenhändler weitergegeben. Das kam ihn vor Gericht jetzt teuer zu stehen.
Ein sogenannter „Bunkerhalter“, also Verwahrer eines Drogendepots, musste sich am Mittwoch vor dem Schöffengericht Bochum verantworten. Dem 34-jährigen Wittener wurde Handeltreiben mit Drogen zur Last gelegt.
Der Mann gab zu, zwischen April 2017 und Mai 2018 die Schlüssel zu seinem Keller Dritten überlassen zu haben, die dann in dem Raum Marihuana gelagert hatten. Insgesamt ging es um 1,9 Kilogramm der Droge. Außerdem gestand der Wittener, zwei mal Marihuana für den Eigengebrauch gekauft zu haben.
Wittener ist bislang nicht vorbestraft
Da der Mann bislang nicht vorbestraft ist, einen Arbeitsplatz hat und geständig war, beantragte der Staatsanwalt eine Bewährungsstrafe von acht Monaten. Der Verteidiger bat um ein mildes Urteil. Der Angeklagte konsumiert eigenen Angaben zufolge seit längerem keine Drogen mehr und hat auch keinen Kontakt mehr zur Szene.
Der Vorsitzende Richter schloss sich in seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Allerdings: „Sie hatten erhebliche Mengen Marihuana gelagert“, machte Richter Axel Deutscher deutlich. „Ich hoffe, das Verfahren war ein Warnschuss für Sie.“ Mache sich der Mann erneut strafbar, werde die Bewährung widerrufen und er müsse die Haftstrafe absitzen. Der Angeklagte betonte jedoch , dass ihm die Folgen klar seien.