Witten. Fünf Pfund Marihuana hat die Polizei in einer Wohnung in der Bellerslohstraße in Witten sichergestellt. 22-Jähriger hofft auf Bewährungsstrafe.
Marihuana im Schrank, Messer auf dem Tisch: Ein 22-jähriger Wittener muss sich seit Freitag (25.9.) vor dem Bochumer Landgericht verantworten. Es geht um Drogenhandel mit Waffen – und damit um eine mögliche Mindeststrafe von fünf Jahren Haft.
Am 13. Juli 2018 standen Polizisten gegen 22.30 Uhr – nach einem Hinweis eines Nachbarn – vor einer Mietwohnung in der Bellerslohstraße. „Aus der Wohnung drang schon, beim ersten Schritt hinein, starker Marihuana-Geruch“, erinnerte sich ein Mitglied eines zivilen Einsatztrupps der Polizei. In der Wohnung hätten eine Sitzecke, ein Sofa und ein Kühlschrank gestanden – und sonst nicht viel mehr. „Es sah aus wie in einer Höhle“, so der Polizist. Offiziell sei die Wohnung von einer Frau angemietet gewesen, von dieser sei aber weit und breit nichts zu sehen gewesen.
22-Jähriger aus Witten hatte zwei griffbereite Cuttermesser in der Wohnung
Bei der Durchsuchung der Wohnung stießen die Ermittler auf knapp 2,5 Kilogramm Marihuana, das abgepackt in großen Taschen in einem Schrank deponiert war. Außerdem fanden sie rund 90 Gramm Kokain, mehrere Feinwaagen und Portionstütchen. Dazu konnten die Beamten zwei griffbereite Cuttermesser sicherstellen. Da die Bochumer Staatsanwaltschaft von bewaffnetem Drogenhandel ausgeht, steht erst einmal eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft im Raum.
Wenn am Ende aber noch das Jugendstrafrecht angewendet wird, weil der Angeklagte zur Tatzeit 20 Jahre alt war, könnte die Strafe auch milder ausfallen. Dass er in der Wohnung Marihuana portioniert, verpackt und auch grammweise an Kunden weitergegeben hat, gab der 22-Jährige über seinen Verteidiger zu. „Er hat da rund einen Monat lang mitgemischt“, so der Essener Anwalt. Die gefundenen Cuttermesser seien aber nicht zur Verteidigung, sondern zum Portionieren verwendet worden.
Angeklagter führt ein entspanntes Leben im elterlichen Haushalt
Von dem Marihuana hat sich der 22-Jährige auch selbst bedient. Nach eigenen Angaben führt der Wittener schon seit einiger Zeit ein entspanntes Leben im elterlichen Haushalt. Sein Verteidiger hofft auf eine Bewährungsstrafe. Wie die Bochumer Richter den Fall bewerten, wollen sie frühestens am 6. Oktober bekanntgeben.
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