Witten. Um seiner krebskranken Frau zu helfen, hat ein 58-Jähriger mit Drogen gehandelt. Der „Drogenkönig“ aus Witten belastete den Angeklagten.

Mit dem sprichwörtlichen blauen Auge kam am Mittwoch (9.9.) ein Drogendealer vor dem Landgericht Bochum davon. Die Richter verurteilten den 58-jährigen Mann wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Erlöse aus den Geschäften in Höhe von 21400 Euro werden eingezogen, ordnete das Gericht an.

Der Angeklagte selbst hatte reinen Tisch gemacht und alle Vorwürfe zugegeben. Aufgefallen war er im November 2014 bei einer Verkehrskontrolle. Polizisten fanden damals 100 Gramm Marihuana in einem Rucksack im Auto. Der Mann hatte seit April 2014 Marihuana beim als Wittener „Drogenkönig“ bekannten Großdealer gekauft – meist 100 bis 200 Gramm, zwei bis drei mal im Monat.

„Drogenkönig“ aus Witten wurde als Zeuge vernommen

„Meine Frau war krebskrank und ich wollte etwas Geld hinzuverdienen“, erläuterte der Angeklagte. Den Wittener Lieferanten habe er zufällig kennengelernt und gedacht, solche Geschäfte wolle er auch machen. Er habe nur einen Abnehmer gehabt, der ihm das Geld jeweils im voraus gab, um einzukaufen. Später sei noch ein Abnehmer dazugekommen. Er selbst habe nie Drogen konsumiert und die Drogen auch nie zuhause aufbewahrt, sondern sofort weitergegeben.

Auch nachdem der Mann aufgeflogen war, soll er noch bis 2016 einige Drogengeschäfte weitergemacht haben. Insgesamt 25 Fälle listet die Verurteilung auf. Strafmildernd werteten die Richter sein Geständnis, außerdem ist der Mann bislang völlig unbestraft und nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Im übrigen liegen die Taten lange zurück. Der Wittener „Drogenkönig“, der vor Gericht als Zeuge gehört wurde, hatte den Angeklagten mit seinen konkreten Angaben belastet.

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