Witten. Er selbst will mit seinen Drogen nicht gehandelt haben, bekam aber trotzdem eine Haftstrafe von fast vier Jahren. Denn es waren Waffen im Spiel.

Zu einer Strafe von drei Jahren und neun Monaten hat das Landgericht Bochum einen 42-jährigen Wittener wegen bewaffneten Drogenhandels verurteilt.

Im Mai 2017 war es in seiner Wittener Wohnung zu einer Messerstecherei gekommen, bei dem sich der Angeklagte selbst und ein Freund gegenseitig in alkoholisiertem Zustand verletzt hatten. Polizisten waren in der Wohnung in der Innenstadt auf eine Cannabisplantage gestoßen. Die Beamten entdeckten in einem Zimmer 18 Pflanzen und ein Kilo Marihuana.

In der Nähe der Rauschmittel fanden sich zwei Reizstoffsprühgeräte und ein Klappmesser. Deshalb lautete die Anklage auf bewaffnetes Handeltreiben mit Drogen. Darauf steht eine Haftstrafe von fünf bis 15 Jahren. Bereits seit Dezember 2016 hatte der Mann Cannabispflanzen angebaut. Die Richter werteten den Anbau als minder schweren Fall, weil nichts davon an Kunden verkauft worden war.

Angeklagter aus Witten will Cannabis nur zum Eigenbedarf angebaut haben

Der Angeklagte selbst gab den Anbau zu, bestritt aber jeglichen Handel. Er behauptete, die Plantage nur angelegt zu haben, um seinen Eigenbedarf zu decken. Er konsumiere täglich zwei Gramm Cannabis. Mit der geernteten Menge sowie der Ernte der neu angepflanzten Gewächse hätte der Gesamtvorrat für drei Jahre gereicht. Das glaubten die Richter nicht und gingen von gewerbsmäßigem Handel aus – selbst wenn kein Tütchen den Besitzer gewechselt hat.

Die Staatsanwältin hatte eine Gesamtstrafe von fünf Jahren und drei Monaten gefordert. Der Angeklagte sei voll schuldfähig, da nur eine geringe Drogenabhängigkeit vorliege. Sie sah keinen minderschweren Fall des bewaffneten Drogenhandels. Der Verteidiger bat um eine Bewährungsstrafe. Der Mann selbst entschuldigte sich in seinem Schlusswort: „Es tut mir leid.“Er hatte als 20-Jähriger mit dem Kiffen angefangen. Inzwischen habe er mit dem Drogenkonsum aufgehört. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung waren auch eine Feinwaage und Tütchen zum Verpacken gefunden worden.