Witten. Drei Gebäude werden an Wittens Westfalenstraße gebaut. Hier werden Rettungswagen gewartet und desinfiziert sowie wichtige Medikamente gelagert.
In Witten wird demnächst das Rettungszentrum des EN-Kreises gebaut. Auf dem Asche- und Wiesengelände neben dem Wullenstadion an der Westfalenstraße sollen drei Gebäude entstehen: eine Zentraldesinfektion, eine Fahrzeughalle für die Rettungsdienstreserve und ein Lager für Medizinprodukte. Außerdem wird der Rettungsdienst der Wittener Feuerwehr von der Hauptwache an der Dortmunder Straße dorthin verlegt.
Im Dezember 2017 hatte der Kreistag entschieden, die Gefahrenabwehr des Kreises auf zwei Städte aufzuteilen. Während Ennepetal die Kreisleitstelle und die Kreisfeuerwehrzentrale erhält, bekommt Witten das Rettungszentrum. Der EN-Kreis wird es zwar betreiben, die Leitung hat aber die Stadt Witten inne. Sie ist auch Bauherrin auf dem 19.500 m² großen Grundstück.
Wie Feuerwehrchef Mario Rosenkranz nun im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Standortsicherung und Feuerschutz erläuterte, laufen zurzeit die Planungen. Eine ähnliche Einrichtung gebe es in der Umgebung bislang nicht.
Betäubungsmittel lagern in Witten
In einem Gebäude wird eine Zentraldesinfektion für Rettungswagen untergebracht. Auch das Personal könne sich dort in Spezialduschen desinfizieren. In der Fahrzeughalle werden die Rettungsfahrzeuge beherbergt, gewartet und repariert. Fällt zum Beispiel bei einem Einsatz in Schwelm ein Rettungswagen aus, startet ein Team aus Witten, bringt ein Austauschfahrzeug und nimmt den kaputten Wagen zur Reparatur mit. Auch medizinische Geräte wie Defibrillatoren und Medikamente wie Betäubungsmittel werden in Witten gelagert.
Die Kosten für den Bau wurden bei der Planung im Jahre 2016 vom Kreis auf 3,2 Millionen Euro geschätzt. Derzeit laufen auf Seiten der Stadt Witten Arbeiten für Verkehrs- und Lärmgutachten, außerdem wird mit den Krankenkassen verhandelt. Zwischen der Stadt Witten und der Kreisverwaltung sollen mehrere Verträge geschlossen werden – um ein weiteres Debakel wie bei der Berechnung der Rettungsdienstgebühren zu verhindern.