Witten. Die Weichen für 80.000 m² neue Gewerbefläche auf der Thyssen-Deponie in Annen sind gestellt. Die Linkspartei warnte vor Gift auf der alten Kippe.
Der Rat hat der Stadt Witten grünes Licht gegeben, die alte Thyssen-Deponie an der Stockumer Straße als künftige Gewerbefläche zu entwickeln. Vorher ist aber noch viel zu tun. Die Deponie, auf der Schrott, Bauschutt, Schlämme und andere Stoffe abgekippt wurden, liegt seit Jahren brach und muss erst einmal gesichert werden. Danach könnte das für neue Gewerbeflächen erforderliche Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden.
Kreis ist die federführende Aufsichtsbehörde bei der Deponiesicherung
Jetzt sei erst einmal der Kreis am Drücker, hatte Stadtbaurat Stefan Rommelfanger im Stadtentwicklungsausschuss gesagt, der der Ratssitzung am Montagabend (23.9.) vorausgegangen war. Denn der Kreis muss die umfangreiche Deponiesicherung als verantwortliche Aufsichtsbehörde federführend begleiten. Von der Wittener Politik hatte sich Rommelfanger ein „Signal“ an den Kreis und Thyssen als Eigentümer erhofft, „dass eine Bebauung erwünscht ist und es sich lohnt zu investieren“. Genau dieses Signal setzte der Rat jetzt mit seinem Grundsatzbeschluss.
Die Sicherung der alten Industriemüllkippe werde nach der Deponieverordnung erfolgen, so Rommelfanger. In deren Vordergrund stehe der Grundwasserschutz, hieß es im ASU. Es werde noch diskutiert, welche Stoffe im Einzelnen eingebaut werden dürften. Dass die dort in Jahrzehnten abgekippten Altlasten vor Ort bleiben sollen, sei bei solchen Sanierungsvorhaben im Ruhrgebiet nicht ungewöhnlich, sagte der Stadtbaurat jetzt im Rat. Und versprach: „Bevor wir die Nulllinie schaffen, werden wir noch einmal verdichten.“ Auf diesem abgesicherten Deponiekörper soll dann eine Art „Polster“ angelegt werden, sozusagen als sicheres Fundament für künftige Gewerbeflächen.
Wittener Linkspartei warnt vor „hochgiftigen“ Stoffen
Die Linkspartei warnte: Was dort seit 20, 30 Jahren herumliege, sei „hochgiftig“. „Dieses Gift gehört da nicht hin“, sagte Fraktionschefin Ulla Weiß. Hier müsse das Bodenschutzgesetz angewendet werden. Sie vermisste etwa eine seitliche Abdichtung. Wenn dort gelagerte Schlämme nicht ganz trocken seien, könnten sie herausquellen. Deshalb hält Weiß den jetzt getroffenen Grundsatzbeschluss für nicht vertretbar.
„Was kommt als Abschluss oben drauf?“ wollte Siegmut Brömmelsiek von der WBG wissen. Hermann Claßen vom Bürgerforum fragte: „Wie hält das Ding letztendlich?“ Thomas Richter („Solidarität für Witten“) fragte nach Kanal und Versorgungsleitungen. Letztere werden über die Abdichtung gelegt, antwortete der Baurat. Er versicherte: „Das Deponierecht muss zu 100 Prozent eingehalten werden.“
80.000 m² neue Gewerbefläche könnten erschlossen werden
Rommelfanger richtete den Blick nach vorn. „Es ist sehr positiv, dass Thyssen und die Eigentümergemeinschaft bereit sind, den Weg mit uns zu gehen.“ Nach langem Streit und einem dreijährigen Vermittlungsverfahren unter Beteiligung des Altlastensanierungsverbandes (AAV) hatten sich die verschiedenen Parteien zusammengerauft. In einigen Jahren könnte Witten über 80.000 m² neue Gewerbefläche verfügen.