Witten. Die Knöllchen für Badende in der Ruhr hatten an den heißen Tagen hohe Wellen geschlagen. Für die SPD Witten-Herbede ist das Thema nicht erledigt.

Am Wochenende gibt der Spätsommer noch mal Gas, um die 30 Grad sind angekündigt. Da könnte der ein oder andere noch mal die Schwimmsachen rausholen und ins Freibad oder vielleicht sogar in die Ruhr springen. Hunderte hatten während der Hitzephase verbotenerweise Abkühlung in dem Fluss gesucht. Dass das Wittener Ordnungsamt einzelne Badende sogar mit Knöllchen bestrafte, hat hohe Wellen geschlagen – die noch nicht ganz abgeebbt sind.

In einem offenen Brief an die Bürgermeisterin übt der SPD-Ortsverein Witten-Herbede scharfe Kritik an dieser Praxis. „Die Vorgehensweise, die das Ordnungsamt in diesem Sommer an den Tag legt, halten wir für unverhältnismäßig.“ Die Mitarbeiter werden aufgefordert, die „Maßregelungen“ der Bürger zu unterlassen. „Friedlich Badende, die kein öffentliches Ärgernis darstellen, sondern nur eine Erfrischung suchen, mit Bußgeldern zu belegen oder ihnen mit weitergehenden Maßnahmen zu drohen, erscheint uns absolut unangebracht“, schreibt die Herbeder SPD-Ortsvereinsvorsitzende Gabriele Günzel an ihre Spitzengenossin Sonja Leidemann. Stattdessen würden die Mitarbeiter des Ordnungsamtes dort benötigt, wo ihr Dienst für die Allgemeinheit unerlässlich sei.

Dabei denkt die SPD etwa an vermüllte Grillplätze, wo man den „Verantwortlichen Einhalt gebieten“ müsse, oder an andere Menschen, die aus dem Rahmen fallen und in die Schranken gewiesen werden müssten, wie zum Beispiel „angetrunkene, pöbelnde Personen auf dem Rathausplatz oder randalierende Jugendliche auf öffentlichen Plätzen“.

Wittener Ordnungsamt verweist auf die geltende Satzung

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Das Ordnungsamt sieht sich zu Unrecht in der Kritik. Amtsleiter Ulrich Oertel verweist auf die aktuelle Satzung der Stadt Witten, die der Rat beschlossen habe. Darin stehe ausdrücklich, dass das Baden in Fließgewässern verboten sei. „Und Verstöße gegen die Verordnung werden geahndet.“ Allerdings sei es keineswegs so, dass seine Mitarbeiter nun gezielt Streife an der Ruhr gingen, um Badende aus dem Wasser zu holen. „Wir werden zum Beispiel gerufen, weil sich Anwohner über Krach beschweren.“

Wenn der Außendienst dann vor Ort mitbekomme, dass jemand in der Ruhr badet, „soll er dann wegsehen?“, fragt Oertel. „Wenn schon, dann kontrollieren wir alles.“ So wie es die Satzung letztlich verlange. „Es kriegt ja auch nicht jeder gleich ein Knöllchen“, betont der Amtsleiter, „sondern nur die Uneinsichtigen.“ Der Außendienst habe je nach Einzelfall einen Ermessensspielraum. 20 Euro Verwarnungsgeld werden zum Beispiel fällig, wenn ein Schwimmer nach der ersten Ermahnung zwei Tage später wieder erwischt wird. Auch Sportler des PV Triathlon hatten sich an den heißen Tagen über diese Praxis beschwert und von einer regelrechten „Treibjagd“ gesprochen. Dabei müssten sie wissen, so Oertel, dass das Baden in der Ruhr verboten sei.

Seine Behörde sei es gewesen, die zuletzt 2015 eine Ausnahmegenehmigung für einen Schwimmwettbewerb des PV Triathlon beim EN-Kreis erwirkt habe. Oertel: „Dies war nur durch umfangreiche Auflagen durch Sicherung der Sportler möglich.“ Die SPD Herbede geht ebenfalls auf die betroffenen Schwimmer ein. In der Ruhr könnten die erfolgreichen Triathleten „zum Beispiel lange Strecken kraulend zurücklegen“.

Wittener DLRG warnt ausdrücklich vor dem Baden in der Ruhr

Unterdessen hat die Wittener DLRG in einer ausführlichen Stellungnahme auf die Gefahren beim Baden in der Ruhr hingewiesen. Strömungen, Strudel, Wehr und Schleuse könnten Menschen in Lebensgefahr bringen. Gerade dort, wo viele baden gingen, könne der Fluss besonders tückisch sein – zum Beispiel in Höhe des Campingplatzes Steger in Bommern, wo sich der Hauptstrom in einen Nebenarm verlagert habe. DLRG-Sprecherin Vanessa Vogel: „Die meisten Stellen, die zum Baden in der Ruhr genutzt werden, sind die gefährlichsten.“